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Sicherheit; Allgemeine Sicherheitsanweisungen; Transport, Lieferung Und Lagerung; Transport - Grundfos SMG Serie Montage- Und Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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3. Sicherheit

3.1 Allgemeine Sicherheitsanweisungen

Warnung
Vor Beginn der Arbeiten am Tauchrühr-
werk oder Strömungsbeschleuniger
müssen die Sicherungen entfernt oder
der Netzschalter ausgeschaltet sein.
Es muss sichergestellt sein, dass die
Stromversorgung nicht versehentlich
wieder eingeschaltet werden kann.
Warnung
Diese Sicherheitsanweisungen sowie
die Anweisungen in den einzelnen
Abschnitten sind während des Trans-
ports, der Lagerung, Handhabung und
des Betriebs der Tauchrührwerke und
Strömungsbeschleuniger unbedingt zu
befolgen.
Die Installation, der Anschluss, die
Inbetriebnahme sowie Servicearbeiten
an den Tauchrührwerken und Strö-
mungsbeschleunigern dürfen nur
durch entsprechendes Fachpersonal
ausgeführt werden.
Auf rotierende Bauteile achten.
Es muss sichergestellt sein, dass keine
Personen versehentlich in den Behälter
bzw. das Becken fallen können.
Dazu ist z. B. eine geeignete Abde-
ckung oder ein Schutzgeländer zu
montieren.

4. Transport, Lieferung und Lagerung

4.1 Transport

Die einzelnen Komponenten des Tauchrührwerks
oder des Strömungsbeschleunigers sind für den
Transport sorgfältig zu verpacken, damit der Oberflä-
chenschutz nicht beschädigt wird.
Warnung
Es muss sichergestellt sein, dass das
Tauchrührwerk oder der Strömungsbe-
schleuniger nicht rollen oder umkippen
kann.
Warnung
Beim Anheben oder Tragen einzelner
Komponenten des Tauchrührwerks oder
Strömungsbeschleunigers sind die örtli-
chen Vorschriften zu beachten, in denen
festgelegt ist, wie viel Gewicht von Per-
sonen ohne die Verwendung von Hebe-
vorrichtungen gehoben werden darf.
4
Wird zum Anheben eine Hebevorrichtung verwendet,
muss diese für den Zweck und das Gewicht der
Komponenten geeignet sein. Sie muss zudem vor
jedem Anheben der Komponenten auf Beschädigun-
gen untersucht werden. Die zulässige Hebelast der
Hebevorrichtung darf unter keinen Umständen über-
schritten werden.

4.2 Lieferung

Warnung
Keine beschädigten Tauchrührwerke
oder Strömungsbeschleuniger instal-
lieren.
Bei Anlieferung sind das Tauchrührwerk oder der
Strömungsbeschleuniger und das mitgelieferte
Zubehör auf Transportschäden zu untersuchen.
Dies gilt auch, wenn die Ausrüstung direkt an den
Aufstellungsort geliefert wird.
Weist das Tauchrührwerk, der Strömungsbeschleuni-
ger oder das Zubehör Transportschäden auf, ist
unverzüglich die nächste Grundfos-Niederlassung zu
informieren, bevor mit der Installation begonnen
wird. Eine neue Komponente mit Transportschäden
darf zur weiteren Untersuchung nicht ausgebaut
werden, es sei denn, Ihre nächste Grundfos-Nieder-
lassung erteilt Ihnen hierfür die Erlaubnis.
Das Verpackungsmaterial ist in Übereinstimmung mit
den örtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu ent-
sorgen.

4.3 Lagerung

Die Tauchrührwerke und Strömungsbeschleuniger
sind in einem trockenen Raum zu lagern, in dem
keine starken Temperaturschwankungen auftreten.
Der Propeller des Strömungsbeschleunigers darf
nicht länger als für die Dauer eines Monats direkter
Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.
Wenn ein Tauchrührwerk oder Strömungsbeschleu-
niger länger als ein Jahr gelagert wurde, muss das
Getriebeöl vor dem Einbau ausgewechselt werden.
Dies gilt auch, wenn das Tauchrührwerk oder der
Strömungsbeschleuniger vorher nie in Betrieb war.
Der Ölwechsel ist wegen der natürlichen Alterung
von Mineralöl-Schmierstoffen notwendig.

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