Garantieurkunde
Die Bartz Werke GmbH gewährt Ihnen Garantie für die Dauer von 2 Jahren im Rahmen
der Gewährleistungsrichtlinien, gerechnet vom Tag der Lieferung an den Endverbraucher.
Der Kaufbeleg dient als Nachweis. Diese Garantiezusage gilt nur gegenüber
Endabnehmern, die Erstkäufer unserer Geräte von Händlern sind.
Innerhalb der Garantiezeit werden wir Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material-
oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind, nach unserer Wahl entweder unentgeltlich
nachbessern oder dadurch beheben, dass wir mangelhafte Teile ersetzen. Wir
übernehmen die bei der Beseitigung des Mangels anfallenden Lohn-und Materialkosten.
Unsere Garantieleistung erfolgt nur, wenn das Gerät sachgemäß und unter Beachtung der
Auf-und Einbauvorschriften behandelt wurde.
Transportschäden fallen nicht unter diese Garantie.
Schäden außerhalb des Gerätes, sowie Schäden durch Eingriffe bzw. Reparaturen von
Personen, die nicht durch die Bartz Werke ermächtigt wurden, sind von der
Garantieleistung ausgeschlossen.
Der Hersteller übernimmt keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder
Teilen, die verursacht wurden durch:
-äußere, chemische oder physikalische Einwirkungen bei der Benutzung des Gerätes -z.B.
Abschrecken mit heißem Wasser, überkochende Speisen, Kondenswasser, Überhitzung,
u.ä.
-Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften, Fehler bei Aufstellung
und Anschluss des Gerätes, ungenügenden oder zu starken Schornsteinzug,
unsachgemäß ausgeführte Instandsetzungsarbeiten und nachträgliche Veränderungen
am Gerät.
-unsachgemäße Behandlung, ungeeignete Pflege, Verwendung ungeeigneter Putzmittel.
-durch die Brenntechnik bedingte Farbunterschiede am Email und Haarrissbildung bei
emaillierten Teilen stellen keine Qualitätsminderung dar.
-Anrosterscheinungen bei Herdplatten auf Grund ungünstiger äußerer Bedingungen ( z.B.
hohe Luftfeuchtigkeit, überkochendes Wasser u.a.), sowie Farbveränderungen der
Herdplatte beim Heizen, welche eine normale Materialeigenschaft von Grauguss bzw.
Stahl beim Erhitzen darstellen.
-auftretende Schäden durch das Heizen bei geöffneter Aschetür oder Verwendung von
nicht geeigneten Brennstoffen, wie z.B. Verstärkte Schlackebildung, Überhitzung der
Guss-und Stahlteile
-für von Feuer umspülte Teile wie z.B. Schamotte, Feuerroste, Umlenkklappen, sowie auf
leicht zerbrechliche Teile aus Glas und Kunststoff
Garantiepflichtige Mängel müssen unverzüglich dem Händler, bei dem das Gerät gekauft
wurde, unter Vorlage des Kaufbeleges gemeldet werden.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist des Gerätes nicht verlängert.
Bitte überprüfen Sie das Gerät sofort nach Übernahme und melden Sie eventuelle Fehler
innerhalb von 14 Tagen.
Wir danken Ihnen, dass Sie ein Qualitätsprodukt der Bartz Werke erworben haben und
wünschen Ihnen viel Freude!
BARTZ -Werke GmbH
Franz-Meguin-Str. 14-16
66763 Dillingen
E-mail:info@bartz-werke.de
Kundendienst
Telefon: +49 (0) 6831 70080
Fax: +49 (0) 6831 700819
www.bartz-werke.de
FESTBRENNSTOFFHERD
Gebrauchs- und
Montageanleitung
HKR 40/60
HKR 50/60