5.3.4 Entsprechend gekennzeichnete Orte
Überall dort wo entsprechende Aufforderungen angebracht sind, sollten Sie Ihr
Funkgerät ausschalten.
5.4 Fahrzeuge
5.4.1 KFZ
RF-Signale können unter Umständen die Funktion nicht ordnungsgemäß in-
stallierter oder nicht ausreichend abgeschirmter elektronischer Systeme in
Ihrem Kraftfahrzeug (z. B. elektronisch gesteuerte Benzineinspritzungen,
elektronische ABS-Systeme (Anti-Blockier-Systeme), elektronische Fahrtge-
schwindigkeitsregler, Airbagsysteme) beeinträchtigen. Informationen über Ihr
Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrem Fahrzeughersteller oder seiner Vertretung.
Um Störungen zu verhindern, sollte nur Fachpersonal das Funkgerät in das
Fahrzeug einbauen. Fehlerhafte Montage oder Wartung kann gefährliche
Folgen haben. Bedenken Sie, das diese Fehler zum Erlöschen der für das
Gerät gültigen Garantie führen. Wir empfehlen eine regelmäßige Kontrolle
aller installierter Teile der Funkgeräteausrüstung in Ihrem Fahrzeug. Bei Fahr-
zeugen mit Airbag wird dieser mit großer Wucht gefüllt. Um das Risiko von
Verletzungen oder Fehlfunktionen zu verringern, sollten Sie keine Teile in dem
vom gefüllten Airbag beanspruchten Bereich anbringen.
5.4.2 Flugzeuge
In Flugzeugen ist der Einsatz von Funkgeräten meist verboten. Schalten Sie
das Funkgerät aus, bevor Sie in ein Flugzeug steigen. Da der Betrieb eines
Funkgerät an Bord eines Flugzeugs gefährliche Folgen haben kann, können
bei Nichtbeachtung solcher Anweisungen dem Zuwiderhandelnden die Be-
nutzung untersagt werden, und/oder es können rechtliche Schritte gegen ihn
eingeleitet werden.
5.5 Sprengkapseln und Sprengbereiche
Um mögliche Störungen des Sprengbetriebes zu vermeiden, sollten Sie Ihr
Funkgerät in der Nähe von elektrischen Sprengkapseln, in einem Sprenggebiet
oder in Umgebungen mit dem angebrachten Hinweis "Sende-/Empfangsgeräte
ausschalten" außer Betrieb nehmen. Befolgen Sie alle Warnungen und Hinweise.
6. Ex-Daten
EG-Baumusterprüfbescheinigung-Nr.:
Ex-Kennzeichnung:
ZELM 05 ATEX 0271
II 2 G Ex ib IIC T4
II 3 D Ex ibD 22 T130°C IP5x
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