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Motorola MILESTONE 2 Handbuch Seite 81

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Motorola übernimmt keinerlei Haftung für Probleme oder Schäden durch nicht von
Motorola vertriebene Zusatzgeräte, die an das Produkt angeschlossen oder
zusammen mit dem Produkt verwendet werden. Ebenso übernimmt Motorola keine
Garantie für den störungsfreien Betrieb von Motorola Geräten in Verbindung mit
Zusatzgeräten. Derartige Zusatzgeräte werden ausdrücklich von dieser Garantie
ausgeschlossen.
Soweit das Produkt in Verbindung mit nicht von Motorola gelieferten Zusatz- bzw.
Peripheriegeräten verwendet wird, garantiert Motorola nicht den störungsfreien
Betrieb der aus Produkt und Peripherieeinrichtung bestehenden Gerätekombination
und erkennt keine Garantieansprüche in Fällen an, in denen das Produkt im Rahmen
einer solchen Gerätekombination genutzt wird und Motorola die Mängelfreiheit des
Produktes feststellt. Motorola schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden an
Motorola Geräten und für sonstige Schäden aus, die in irgendeiner Weise durch die
Verwendung des Personal Communicator, der Zubehörteile, Software Applikationen
und Peripheriegeräte (insbesondere Akkus, Ladegeräte, Adapter, Netzteile etc.)
verursacht werden, wenn diese Zubehörteile, Software Applikationen bzw.
Peripheriegeräte nicht von Motorola hergestellt und geliefert wurden.
GARANTIEAUSSCHLUSS
Diese Garantie gilt nicht für Fehler durch Beschädigung, Missbrauch,
unsachgemäße Handhabung, Versäumnis oder mangelnde Sorgfalt und gleichfalls
nicht für Fehler auf Grund von Änderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte
Personen.
Die Garantie für dieses Produkt ist insbesondere ausgeschlossen bei:
1
Fehlern oder Beschädigungen, die durch unsachgemäße, ungewöhnliche
oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes verursacht
worden sind.
2
Fehlern oder Beschädigungen, die auf Missbrauch, Zugang zu
inkompatiblen Quellen, Unfall oder Versäumnis zurückzuführen sind.
3
Fehlern oder Beschädigungen aufgrund unsachgemäßen Betriebs oder
Testens, unkorrekter Wartung, Installation, Anpassung, Verwendung
unerlaubter Software Applikationen oder Modifikationen.
4
Bruch oder Beschädigung der Antenne, sofern dies nicht direkt auf
Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.
5
Produkten, die nicht von Motorola so zerlegt oder repariert worden sind,
dass der Betrieb des Produktes oder eine angemessene Untersuchung und
Überprüfung zur Feststellung des Garantieanspruches unmöglich ist.
6
Fehlern oder Beschädigungen im Zusammenhang mit Reichweite,
Netzabdeckung, Verfügbarkeit, Dienstgüte oder Betrieb des Funknetzes
durch den Mobilfunkbetreiber.
7
Fehlern oder Beschädigungen wegen Feuchtigkeit, Eindringen von
Flüssigkeiten, extremer Feuchtigkeit, Schweiß oder anderen Arten von
Feuchtigkeit, Sand, Nahrungsmitteln, Schmutz oder ähnlichen Substanzen
aufgrund unzureichender Sicherung der Schutzelemente des Produkts
und/oder aufgrund der Tatsache, dass die Produkte entsprechenden Nenn-
oder Grenzwerte überschreitenden Bedingungen ausgesetzt wurden.
8
Überdehnung der Spiralkabel oder Bruch der Verbindungsstecker an den
Steuergeräten des Produktes.
9
Plastikgehäusen oder sonstigen Außenflächen, die durch normale
Benutzung verkratzt oder beschädigt sind.
10 Lederhüllen (die einer gesonderten Herstellergarantie unterliegen).
11 Produkten, die über einen beschränkten Zeitraum gemietet sind.
12 Periodische Wartungs- und Reparaturarbeiten oder Austausch von Teilen
wegen Verschleiß.
Hinweis: Die Lebensdauer des wiederaufladbaren Akkus Ihres Personal
Communicator sowie Sprech- und Standby-Zeiten hängen von den örtlichen
Empfangsbedingungen und Netzwerk-Konfigurationen ab. In den
Spezifikationen für Ihren Motorola Personal Communicator als Verbrauchsgut
ist angegeben, dass Sie in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum mit der
optimalen Leistungsfähigkeit des Gerätes rechnen können und dass der
Akku bis zu zweihundert (200) Mal aufgeladen werden kann (Zeitraum der
optimalen Leistung).
Die Garantieleistung für wiederaufladbare Motorola Akkus erlischt, a) wenn
die Akkus mit anderen als den von Motorola für die Ladung der betreffenden
Akkus als geeignet anerkannten Geräten aufgeladen werden, b) die
Versiegelungen der Akkus zerbrochen oder beschädigt sind, c) die Akkus in
einem anderen Gerät oder zu einem anderen Zweck als in dem
bestimmungsgemäßen Mobiltelefon verwendet worden sind.
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