Herzlichen Dank, dass Sie sich für eine Ladestation von Ecotap ® entschieden haben. In diesem Handbuch wird die Ladestation Typ SLA-K DUO WIDE Plus Netzwerk beschrieben. Dieses Handbuch beinhaltet wichtige Informationen über die fachgerechte Installation und den sicheren Betrieb der Ladestation.
Fassung 1.04/2018 Allgemein 2.1 Garantie Hier gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen von Ecotap B.V. ® Ecotap B.V. kann nicht für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden, die durch ® eine modifizierte, beschädigte oder umgerüstete Ladestation verursacht wurden oder durch eine, die mit anderen Bauteilen ausgerüstet wurde oder nicht entsprechend der angegebenen Anweisungen und Bestimmung verwendet wurde.
Fassung 1.04/2018 Gerätebeschreibung 3.1 Anwendung Die Ladestation wurde speziell für öffentliche Bereiche entwickelt. Die Ladestation kann sowohl auf versiegelten Oberflächen als auch auf offenem Boden/Sand sowie auf asphaltiertem Boden montiert werden. Nicht geeignete Orte zur Montage einer Ladestation: Gebiete, die bei Flut/Hochwasser überschwemmt werden können Lade-/Entlade Kais Bereiche mit einem Gefälle von mehr als 4 % 3.2 Zubehör...
Fassung 1.04/2018 Sicherheit Lesen Sie vor der Installation und dem Betrieb der Ladestation die folgenden Sicherheitsrichtlinien. Sicherheitsrichtlinien Stellen Sie vor der Platzierung der Ladestation sicher, dass der Ort für Passanten sicher ist. NIEMALS Kinder in den Arbeitsbereich lassen. Stellen Sie sicher, dass NIEMAND den Arbeitsbereich betritt, der nichts mit der zu erledigenden Arbeit zu tun hat.
• • Halten Sie das Arbeitsumfeld frei von Hindernissen. Bevor die Stromversorgung an der Ladestation eingeschaltet wird, müssen Sie Ecotap® • B.V. erst telefonisch unter +41 (0)62 832 42 40 kontaktieren, sodass wir die Software aktivieren können (hierzu wird die einmalige Ladestationsnummer benötigt).
Fassung 1.04/2018 Betriebs-/Installationshandbuch 6.1 Montage des Fundaments Das Fundament muss in ein 50x70 Zentimeter großes Loch gesetzt werden, das 80 Zentimeter tief ist. Der Boden muss stabil und geebnet sein. Platzieren Sie das Fundament waagerecht und prüfen Sie dies mit einer Wasserwaage. Verwenden Sie 1 Sack (30 kg) SCHNELL-ZEMENT für den unteren Teil des Fundaments.
Haupterdungsschiene (Potentialausgleichschiene), positioniert wie in Zeichnung Abb.1.2. Montieren Sie die Erdung vollständig nach den gültigen Vorschriften. 6.7 Öffnen und Schließen der Ladestation Serienmäβig werden von Ecotap 2 Euro-Profilzylinder eingebaut. ® Einer dieser Zylinder, dessen Schlüssel nicht beiliegt, ist ausschließlich für die Verwendung durch Ecotap -Techniker vorgesehen und darf auf keinen Fall entfernt werden.
Prüfen Sie, dass die Anschlüsse des Hauptstromkabels sicher mit mindestens 4 bis 5 Nm festgemacht sind. Behandeln Sie sämtliche Schäden an der Ladestation mit einem Korrosionsschutzanstrich in der richtigen Farbe (Ecotap grün RAL 6018 & weiß RAL 9016). ® Wo erforderlich, halten Sie Zylinderschlösser betriebsbereit, indem Sie Graphitpulver oder ein geeignetes Schmiermittel verwenden.
Fassung 1.04/2018 Erläuterung zu Störungen Falls die Ladestation Störungen aufweist, kontaktieren Sie direkt Ecotap Helpdesk, ® verfügbar 24/7 (Tel. +41 (0)62 832 42 48 oder einen zertifizierten Techniker, der die nötige Mess- und Prüfausrüstung mit Auto-Simulation besitzt. Hinweis! Alle Arbeiten und Modifizierungen an der Ladestation müssen mindestens mit den Anforderungen der Norm DIN VDE-0100 übereinstimmen.
Rostschutzbehandlung unter anderem über KTL-Behandlung und Dupont -Lacksysteme 10 ® Jahre Garantie Ecotap® B.V. behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung, technische Änderungen aufgrund von fortwährender, innovativer Entwicklung der Maschine durchzuführen. Die technischen Details können sich von Land zu Land unterscheiden.
Fassung 1.04/2018 Den Verwender dieses Produktes trifft die Anzeigepflicht gemäß § 32 MessEG (Auszug): §32 Anzeigepflicht (1) Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen… 13.2 Auflagen für den Verwender der Messwerte aus der Ladeeinrichtung (EMSP) Der Verwender der Messwerte hat den §33 des MessEG zu beachten: §33 MessEG (Zitat)
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Fassung 1.04/2018 Für den Verwender der Messwerte entstehen aus diese Regelung konkret folgende Pflichten einer eichrechtkonformen Messwertverwendung: Der EMSP muss sicherstellen, dass der Vertrieb der Elektromobilitätsdienstleistung mittels Ladeeinrichtungen erfolgt, die eine Beobachtung des laufenden Ladevorgangs ermöglichen, sofern es keine entsprechende lokale Anzeige an der Ladeeinrichtung gibt. Zumindest zu Beginn und Ende einer Ladesession müssen die Messwerte dem Kunden eichrechtlich vertrauenswürdig zur Verfügung stehen.