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Lamborghini Caloreclima 55 PM/2-E Bedienungsanleitung Seite 27

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  • DEUTSCH, seite 25
Der Heizraum muß mit Lüftungsöffnungen ins Freise entsprechend der geltenden Vorschriften
versehen sein. Die Lüftungsöffnungen des Heizraumes, die Ansaugöffnungen des Brennergebläses
und alle anderen luftführenden Kanäle oder Abluftgitter dürfen niemals abgedeckt werden, um zu
verhindern:
- die Bildung von giftigen/explosiven Gasmischungen in der Luft des Heizungsraumes;
- eine Verbrennung mit ungenügender Verbrennungsluft, wodurch der Betrieb gefährlich,
kostenspielig und umweltschädlich wird.
Der Brenner muß stets vor Regen, Schnee und Eis geschützt sein.
Der Heizungsraum muß stets frei sein von Schmutz und Staubkörpern, die in das Brennergebläse
gesaugt würden und die inneren Leitungen des Brenners oder den Brennerkopf verstopfen
könnten. Staub ist äußerst schädlich, vor allem dann, wenn er sich auf den Gebläseflügeln ablegt,
wodurch die Ventilation verringert und während der Verbrennung Verschmutzung entstehen
würde. Der Staub kann sich auch auf der Rückseite der Flammscheibe im Brennerkopf ablegen und
eine unzureichende Mischung von Luft-Brennstoff verursachen.
Die Brennstoffversorgung zum Brenner muß den Angaben auf dem Typenschild und den technischen
Daten im vorliegenden Handbuch entsprechen.
- die Brennstoffleitung zum Brenner muß vollständig dicht sein und als steife Rohrleitung
ausgelegt werden. Weiters muß eine dehnbare metallische Verbindung mit Flanschkupplung oder
Gewinde zwischenmontiert werden .
Weiters muß die Brennstoffleitung mit allen von den örtlichen Vorschriften geforderten Kontroll-und
Sicherheitsorganen ausgerüstet sein.
Während der Installation ist besonders darauf zu achten, daß keine Fremdkörper in die
Rohrleitungen gelangen.
Stellen Sie sicher, daß die elektrische Versorgung für den Brenneranschluß mit den Daten auf dem
Typenschild und den Daten im vorliegenden Handbuch übereinstimmen.
Eine elektrische Anlage mit einem Anschluss an eine effiziente Erdung, gemäß der geltenden
Gesetzesvorschriften, herstellen. Das Erdungskabel muss einige Zentimeter länger als die Phasen- und
Nullleiter sein.
Bestehen diesbezüglich Zweifel, muß qualifiziertes Fachpersonal zur Überprüfung und Kontrolle zu
Rate gezogen werden.
Ist das Versorgungskabel des Brenners beschädigt, darf dies nur von qualifiziertem Personal
ausgetauscht werden.
Niemals den Brenner mit nassen Körperteilen oder barfüßig berühren.
Niemals die Versorgungskabel dehnen (ziehen) und diese nie in der Nähe von Wärmequellen
verlaufen lassen.
Nach Abnahme aller Verpackungsmaterialien ist der Inhalt auf eventuelle Transportschäden zu
überprüfen. Im Zweifelsfalle ist der Brenner nicht einzusetzen und der Lieferant zu verständigen.
Das Verpackungsmaterial (Holzkisten, Karton, Plastiksäcke, Schaumstoff, Klammern, usw...) gilt
als umweltschädlich und eventuell gefährlich, wenn es verworfen wird; es muß daher getrennt an den
dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
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