Betriebsanleitung
8.8
Fahren auf öffentlichen Straßen
WARNUNG!
Straßenverkehrsordnung beachten!
Für das Fahren mit dem Radlader auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis sein und diese mitführen.
8.8.1
Radladerausstattung für das Fahren auf öffentlichen Straßen
8.8.2
Teilnahme von Erdbaumaschinen am öffentlichen Straßenverkehr
HINWEIS!
Erdbaumaschinen dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie nach der StVZO und
StVO ausgerüstet sind und der Fahrer den entsprechenden Führerschein besitzt.
8.8.3
Notwendige Fahrerlaubnis
8.8.4
Notwendige Dokumente
Folgende Ausstattungen müssen mitgeführt und ggf. vom
Unternehmer dem Radlader beigefügt werden:
Warndreieck
Verbandskasten
Signalweste
Unterlegkeil (auf dem Vorderwagen)
Betriebserlaubnis des Radladers
Betriebs- und Wartungsanleitung des Radladers
Fahrerlaubnis des Fahrers, siehe unten, Abschnitt
Notwendige Fahrerlaubnis
Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH)
weniger als 25 km/h, ist die Fahrererlaubnis der
Führerscheinklasse L erforderlich. Die zulässige
Gesamtmasse bleibt unberücksichtigt.
Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei
Erdbaumaschinen...
... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg die
Führerscheinklasse B erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg die
Führerscheinklasse C1 erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg die
Führerscheinklasse C erforderlich.
Ist die bbH höher als 20 km/h, dann muss das Fahrzeug
ein eigenes Kennzeichen haben.
Ist die bbH niedriger als 20 km/h, dann muss eine
Kennzeichnung nach StVZO §64 auf der linken Seite des
Fahrzeugs mit folgenden Angaben erfolgen:
Vorname / Zuname
Firmenname und Firmensitz
Betriebserlaubnis
Prüfbericht gemäß VGB §50 (Sachkundigenprüfung)
Führerschein
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