Betriebsanleitung
3.2
Überrollschutzkonstruktion
VORSICHT!
Veränderungen an der Kabine sind nur nach schriftlicher Freigabe durch die Firma ATLAS
Weyhausen GmbH im Rahmen der Bescheinigungsprüfungen erlaubt, ansonsten verliert die
ROPS-Zulassung ihre Gültigkeit. Bei Veränderungen an der Kabine (Bohren/Schweißen)
ohne Hersteller-Freigabe wird keine Gewährleistung übernommen!
Die Kabine des Radladers entspricht den Vorschriften der
Norm ISO 3471 (2008). Sie wurde nach den gültigen
Abnahmebedingungen für Überrollschutzkonstruktionen
(ROPS) geprüft und eine ROPS-Zulassung wurde erteilt.
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