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Sichtbeeinträchtigungen - Atlas Weycar AR 65 Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung
8.7
Sichtbeeinträchtigungen
WARNUNG!
Die folgenden Maßnahmen haben ausschließlich für das Fahren in Baustellenbereichen
Gültigkeit, nicht für das Fahren auf öffentlichen Straßen!
Informationen zum Betrieb des Radladers auf öffentlichen Straßen finden Sie im Abschnitt
Fahren auf öffentlichen Straßen.
Ist das Sichtfeld beeinträchtigt, z.B. bei großer
Ladeschaufel oder Sonderarbeitswerkzeugen, dann
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
In diesem Fall muss durch geeignete betriebliche
Maßnahmen wie z.B. an Hofausfahrten,
Straßeneinmündungen und Kreuzungen die
auftretende Sichteinschränkung ausgeglichen werden.
Das kann u.a. durch eine Begleitperson geschehen,die
dem Fahrer die erforderlichen Hinweise und
Handzeichen gibt.
In Ländern, in denen diese Sichtbehinderung
gesetzlich geregelt ist, müssen Sondergenehmigungen
eingeholt werden. In Deutschland muss eine solche
Genehmigung gemäß § 70 StVZO eingeholt werden,
wenn eine Beeinträchtigung des Sichtfeldes nach §
35b StVZO vorliegt.
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