Betriebsanleitung
9.10 Fahren auf öffentlichen Straßen
HINWEIS
Teleskopradladerausstattung für das Fahren auf öffentlichen
Straßen
Teilnahme von Erdbaumaschinen am öffentlichen Straßenverkehr
HINWEIS
Notwendige Fahrerlaubnis
Notwendige Dokumente
Straßenverkehrsordnung beachten!
Für das Fahren mit dem Radlader auf öffentlichen Straßen muss der Fahrer im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese mitführen.
Erdbaumaschinen dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie nach der
StVZO und StVO ausgerüstet sind und der Fahrer den entsprechenden
Führerschein besitzt.
•
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Beeinträchtigung des Sichtfeldes nach
§35b StVZO vorliegt.
Folgende Ausstattungen müssen mitgeführt und
ggf. vom Unternehmer dem Teleskopradlader
beigefügt werden:
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Warndreieck
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Verbandskasten
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Signalweste
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Unterlegkeil (auf dem Vorderwagen)
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Betriebserlaubnis des Teleskopradladers
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Betriebs- und Wartungsanleitung
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Fahrerlaubnis des Fahrers, siehe unten,
Abschnitt Notwendige Fahrerlaubnis
Beträgt die bbH weniger als 25 km/h, ist die
Fahrererlaubnis der Führerscheinklasse L
erforderlich. Die zulässige Gesamtmasse bleibt
unberücksichtigt.
Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei
Erdbaumaschinen...
... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg
die Führerscheinklasse B erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500
kg die Führerscheinklasse C1 erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500
kg die Führerscheinklasse C erforderlich.
Ist die bbH höher als 20 km/h, dann muss das
Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen haben.
Ist die bbH niedriger als 20 km/h, muss eine
Kennzeichnung nach StVZO §64 auf der linken
Seite des Fahrzeugs mit folgenden Angaben
erfolgen:
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Vorname / Zuname
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Firmenname und Firmensitz
Prüfbericht gemäß VGB §50
(Sachkundigenprüfung)