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Betrieb; Sicherheit; Personalqualifikation; Sicherheitshinweise Für Die Bedienung - schmalz STO-SRA-VAR Betriebsanleitung

Hängekrananlage
Inhaltsverzeichnis

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Betrieb

6   Betrieb
6.1   Sicherheit
6.1.1   Personalqualifikation
Die Krananlage darf nur unter folgenden Bedingungen betrieben werden:
Der Bediener hat das 18. Lebensjahr vollendet.
Der Bediener ist körperlich und geistig geeignet und es ist zu erwarten, dass er die ihm übertra-
genen Aufgaben zuverlässig erfüllt.
Der Bediener wurde im Führen der Krananlage unterwiesen und hat die Betriebsanleitung gelesen
und verstanden.
Das Gerät darf nur von unterwiesenen und befähigten Personen verwendet werden. Die Unterweisung
und Befähigung sind entsprechend den gültigen landesspezifischen Gesetzen, Richtlinien und Verord-
nungen durchzuführen und nachzuweisen. Die Verantwortung hierfür liegt beim Betreiber.
6.1.2   Sicherheitshinweise für die Bedienung
80 / 94
Arbeitsbereich
Kranbahn
Kranträger
DE · 30.30.01.00239 · 07 · 05/19

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