Handbuch WPS Pro EU
Lizenzvereinbarung
SOFTWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA) BITTE LESEN SIE SICH VOR EINER VERWENDUNG DER
VORLIEGENDEN SOFTWARE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN AUFMERKSAM DURCH. MIT DER VERWENDUNG
DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DIESEN BESTIMMUNGEN. SOLLTEN SIE DIESEN
BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESE SOFTWARE WEDER DOWNLOADEN NOCH VERWENDEN.
Bei der vorliegenden Software-Lizenzvereinbarung (der „Software-Lizenzvereinbarung") handelt es sich um eine Vereinbarung,
die zwischen Ihnen (nachfolgend bezeichnet als „Sie", „Ihr", „Ihre", „Ihrer" oder „Ihnen") und DNP Imagingcomm America Corp.
(DNP IAM) (dem „Lizenzgeber") in Bezug auf sämtliche vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte Software und Dokumentation
(die „Software") geschlossen wird. Die Software schließt Elemente ein, die entweder per Download aus dem Internet
bereitgestellt werden oder auf einer CD/DVD oder einem Software-Installer eines Drittanbieters enthalten sind. Mit der
Verwendung der Software erklären Sie sich für an die vorliegende Software-Lizenzvereinbarung gebunden. Der Lizenzgeber
gewährt Ihnen eine nichtausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung einer Kopie der vorliegenden Software lediglich
im Maschinencode.
EIGENTUMSVORBEHALT DES LIZENZGEBERS. Der Lizenzgeber ist Inhaber sämtlicher materiellen und geistigen
Eigentumsrechte an der Software und verfügt über die uneingeschränkten Rechte und Vollmachten zur Gewährung der mit dem
vorliegenden Vertrag gewährten Lizenz. Weder erlangen Sie mit Ihrer Lizenz irgendein Eigentum an der Software oder
diesbezügliche Ansprüche, noch werden damit irgendwelche Rechte an der Software verkauft. Das Ihnen gewährte Recht
beschränkt sich auf die Nutzung der Software gemäß der Bestimmungen der vorliegenden Software-Lizenzvereinbarung.
Sämtliche Ihnen im Rahmen der vorliegenden Software-Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich gewährten Rechte behält sich
der Lizenzgeber vor. Sie sind berechtigt, eine einzige Kopie der Software in Form einer Sicherungskopie zu erstellen, sofern
diese alle Anmerkungen und Kennzeichnungen, einschließlich Copyright-, Marken- und sonstiger Schutzrechtshinweise wie im
Original angegeben enthält. Eine solche Sicherungskopie der Software darf erst dann zum Einsatz gelangen, wenn die Original-
Software in einem Ausmaß beschädigt ist, das deren weitere Nutzung unmöglich macht, und sowohl das Original als auch die
Kopie müssen jederzeit in Ihrem Besitz und in Ihrer Verfügungsgewalt verbleiben. Sie sind nicht berechtigt, die Software in ein
öffentlich zugängliches Netzwerk zu kopieren. Sie dürfen die Software weder selbst verändern, disassemblieren, dekompilieren,
übersetzen, rückentwickeln, vervielfältigen, darauf basierende Ableitungen anfertigen oder erweitern noch dürfen Sie dies
anderen gestatten. Sie dürfen die Software weder selbst vermieten, verleasen, verkaufen, unterlizenzieren, exportieren oder an
irgendeine andere Person übertragen noch dürfen Sie dies anderen gestatten. Zusätzlich zu sonstigen Rechten, über die der
Lizenzgeber möglicherweise verfügt, kann dieser die Software-Lizenzvereinbarung kündigen, falls Sie den im vorliegenden
Dokument dargelegten Bestimmungen zuwiderhandeln. In einem solchen Falle sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software
vollständig einzustellen und sämtliche Kopien der Software sowie von deren Bestandteilen zu vernichten. Der Lizenzgeber kann
Ihnen nach dessen alleinigem Ermessen von Zeit zu Zeit Aktualisierungen der Software zur Verfügung stellen. Jegliche solche
Aktualisierungen werden zu einem Teil der Ihnen im Rahmen des vorliegenden Vertrags lizenzierten Software und unterliegen
damit sämtlichen in der vorliegenden Software-Lizenzvereinbarung dargelegten Bestimmungen.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. Der Lizenzgeber übernimmt im Zusammenhang mit der Software ausdrücklich keinerlei
Gewähr. DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ES WERDEN KEINERLEI
GARANTIEN GLEICH WELCHER ART ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE SICH AUF DIE NACHFOLGEND
GENANNTEN PUNKTE ZU BESCHRÄNKEN, STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GARANTIE, DASS KEINE RECHTE DRITTER VERLETZT WERDEN,
SOWIE IN BEZUG AUF USANCEN UND HANDELSGEPFLOGENHEITEN. SIE ÜBERNEHMEN HIERMIT DAS ALLEINIGE
RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND DIE LEISTUNG DER SOFTWARE.
HAFTUNGSBEGRENZUNG. Der Lizenzgeber ist unter keinen Umständen haftbar für unmittelbare, besondere, zufällige,
mittelbare oder sich als Folge ergebende Schäden (einschließlich, ohne sich auf die nachfolgend genannten Punkte zu
beschränken, Nachteile durch entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Datenverlust oder Unterbrechung des Geschäftsbetriebs),
die Ihnen aus der Nutzung der Software oder aber der Unmöglichkeit zu deren Nutzung erwachsen; dies gilt selbst im Falle,
dass der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sein sollte. Unter allen Umständen beschränkt
sich die Haftung des Lizenzgebers unabhängig von der Grundlage des Anspruchs auf den Betrag, den Sie für die Software
effektiv entrichtet haben. Da manche Staaten und Rechtssysteme den Ausschluss oder die Beschränkung einer
Schadenshaftung untersagen, trifft die vorstehende Begrenzung möglicherweise auf Sie nicht zu. Sollte irgendeine der in der
Software-Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund für unwirksam erklärt werden, so bleiben
die übrigen im vorliegenden Dokument dargelegten Bestimmungen hiervon unberührt.
ANWENDBARE RECHTSORDNUNG. Die vorliegende Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-
Bundesstaats North Carolina unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sie und der Lizenzgeber erklären hiermit Ihr
Einverständnis, dass die Bundesgerichte in Mecklenburg County im US-Bundesstaat North Carolina den alleinigen
Gerichtsstand für aus der vorliegenden Lizenzvereinbarung erwachsende Rechtsstreitigkeiten darstellen, und unterwerfen sich
der dortigen Gerichtsbarkeit.
STEUERN UND ABGABEN. Sie tragen die Verantwortung für die Abführung jeglicher Steuern und Abgaben, mit denen die
Auslieferung und die Verwendung der Software von irgendeiner Behörde belegt wird, mit Ausnahme solcher Steuern und
Abgaben, die auf dem Nettoertrag des Lizenzgebers beruhen.
GELTUNGSDAUER. Die vorliegende Software-Lizenzvereinbarung bleibt wirksam, bis sie gekündigt wird. Sie haben die
Möglichkeit, die vorliegende Lizenzvereinbarung zu kündigen, indem Sie deren Nutzung einstellen und die Software ggf. an den
Lizenzgeber zurückgeben. Der Lizenzgeber hat die Möglichkeit, die vorliegende Lizenzvereinbarung im Falle irgendeiner
Verletzung der vertraglichen Bestimmungen zu kündigen. Im Falle einer Kündigung der vorliegenden Lizenzvereinbarung sind
Sie verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Software ggf. an den Lizenzgeber zurückzugeben. Sämtliche in
der vorliegenden Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen in Bezug auf Gewährleistungsausschluss, Haftungsbegrenzung,
oder Schadenersatz bestehen ebenso wie die Eigentumsrechte des Lizenzgebers nach einer
Rechtsmittel
Kündigung fort.
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