6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6.1 Inbetriebnahme
6.1.1 Voraussetzung für die Inbetriebnahme
ACHTUNG
Trockenlauf des Pumpenaggregats
Beschädigung des Pumpenaggregats / Feuerlöschtrennstation!
▷ Trockenlaufschutz verwenden. Wird der Trockenlaufschutz mit einer Brücke
außer Funktion gesetzt, übernimmt der Betreiber die Verantwortung eines
möglichen Trockenlaufs.
Vor Inbetriebnahme müssen folgende Punkte sichergestellt sein:
▪ Die Feuerlöschtrennstation ist vorschriftsmäßig elektrisch mit allen
Schutzeinrichtungen angeschlossen.
▪ Die einschlägigen VDE- bzw. länderspezifischen Vorschriften sind eingehalten
und werden erfüllt.
▪ Der Bauherr oder sein Beauftragter hat vor Inbetriebnahme die
Betriebsbereitschaft und die Anschlussbedingungen von den zuständigen Stellen
(z. B. Wasserversorgungsunternehmen oder Gewerbeaufsichtsamt) prüfen lassen.
▪ Trockenlaufschutz ist montiert. (ð Kapitel 5.7.5, Seite 24)
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