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Allgemeine Wichtige Aufmerkungen - Audipack 1060 Montageanleitung

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Allgemeine wichtige Aufmerkungen:

A.
Beim Bewegen von Leuchtenhängern ist der Aufenthalt von Personen unter
den bewegten Leuchtenhängern nur dann zulässig, wenn der Bedienende den
gesamten Arbeitsweg des Leuchtenhängers mit daran befestigtem Beleuchtungsgerät ständig
beobachtet.
B.
Die Bedienelemente sind so anzuordnen, dass die Arbeitswege des
Leuchtenhängers vom Bedienenden einsehbar sind.
C.
Im Bereich unter Leuchtenhängern mit oder ohne angehängtem
Beleuchtungsgerät dürfen sich keine Personen befinden, wenn auf weniger als
2m über festen Standflächen abgesenkt wird, sofern nicht szenisch bedingt.
D.
Die mechanische Verbindung von Leuchtenhängern untereinander ist
unzulässig.
E.
Beleuchtungsgeräte dürfen nur von sicheren Standflächen aus an
Leuchtenhängern befestigt und abgenommen werden.
F.
Das Befördern von Personen mit Leuchtenhängern ist unzulässig.
G.
Bei Scheren- und Teleskopleuchtenhängern darf nur ein Beleuchtungsgerät an
jedem Leuchtenhänger befestigt werden, wobei dessen Tragfähigkeit zu
beachten ist. Das Beleuchtungsgerät ist in seinem Schwerpunkt aufzuhängen.
Hierbei gelten mehrere Beleuchtungsgeräte als ein
Gerät, wenn sie in ihrem gemeinsamen Schwerpunkt am Leuchtenhänger befestigt werden, wobei die
gleiche Sicherheit wie bei einem Einzelgerät
sichergestellt sein muss.
H.
Werden beim Bedienen oder Prüfen des Leuchtenhängers Schäden erkennbar,
so ist dieser Leuchtenhänger sofort außer Betrieb zu nehmen. Die
Wiederinbetriebnahme ist erst nach ordnungsgemäßer Instandsetzung, Prüfung
und Freigabe durch einen Sachkundigen zulässig.
I.
Bei Bruch eines Tragmittels muß der Betreiber den Leuchtenhänger vor
Reparatur durch einen Sachverständigen oder Audipack prüfen lassen.

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