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Aufstellbedingungen - Sartorius WZA-NX series Installationsanleitung

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YPSC01-Z ..

Aufstellbedingungen

Vor der Inbetriebnahme muss sichergestellt sein, dass das Netzkabel
des zugehörigen Netzgerätes ordnungsgemäß am Netz angeschlos-
sen ist . Alle Geräte mittels Masseverbindungskabel (nicht im Liefer-
umfang enthalten) über die an den Geräten vorhandenen Potential-
ausgleichsklemmen an den Potentialausgleich (PA) anschließen .
Der Kabelquerschnitt richtet sich nach den zutreffenden nationalen
Bestimmungen . Die Installation muss von einer dafür ausgebildeten
Fachkraft vorschriftsmäßig und nach den Regeln der Technik durch-
geführt werden .
Für das Anschlusskabel zum Auswertegerät dürfen nur von Sartorius
freigegebene Kabel und Kabellängen verwendet werden, die die
Beschränkungen der Kabellängen aufgrund der Kapazitäts- und
Induktivitätswerte und des EMV-Verhaltens berücksichtigen (siehe
Anlage zur EG-Baumusterprüfbescheinigung) .
Die Anlage erstmalig nur dann in Betrieb nehmen, wenn sicher-
gestellt ist, dass der Bereich nicht explosionsgefährdet ist .
Zeigen sich bei dieser Inbetriebnahme durch Transportschäden
Abweichungen (keine Anzeige, keine Hinterleuchtung):
− Anlage vom Netz trennen und
− Sartorius Service informieren
Die Kenndaten Ui, Li, Pi, Ta, Temperaturklasse, Ci, Li der Wägezelle
befinden sich in der EG-Baumusterprüfbescheinigung . Dort ist auch
angegeben, welche Bedieneinrichtungen an die Wägezelle ange-
schlossen werden dürfen .
Die explosionsgeschützte Wägeanlage errichten nach den
anerkannten Regeln der Technik .
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Dabei beachten:
Entsprechende nationale Gesetze/Vorschriften (z .B . VbF, EX-RL,
DIN EN 60079-14, DIN VDE 0166, DIN VDE 0100, DIN VDE 0101,
DIN VDE 0800) .
Insbesondere sind die »Speziellen Bedingungen für den sicheren
Gebrauch» einhalten (Punkt 17 der EG-Baumusterprüfbescheini-
gung der KEMA) . Nationale Vorschriften zur Unfallverhütung und
zum Umweltschutz einhalten .
Vor Inbetriebnahme der Wägeanlage im explosionsgefährdeten
Bereich muss der ordnungsgemäße Zustand der Anlage durch eine
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft überprüft werden . Prüfen, ob die zuständige Behörde
(z .B . Gewerbeaufsichtsamt) informiert werden muss . Auch während
des Betriebes sind Prüfungen der Anlage erforderlich . Die Fristen
dazu sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen
gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden . Die Prüfungen
mindestens alle drei Jahre durchführen . Bei der Installation und
während des Betriebs die entsprechenden Auflagen erfüllen
(z .B . Richtlinien der Berufsgenossenschaft) . Bei den Prüfungen die
sich hierauf beziehenden dem Stand der Technik entsprechenden
Regeln beachten . Jeder Eingriff in das Gerät (außer durch von
Sartorius autorisierte Personen), sowie unsachgemäße Installationen
und Bedienung führt zum Verlust der Ex-Zulassung sowie aller
Garantieansprüche .

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