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Allgemeines; Hinweise Zur Montageanleitung; Normen Und Richtlinien; Bestimmungsgemäße Verwendung - elero Veco Montageanleitung

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Allgemeines

1
Allgemeines
1.1

Hinweise zur Montageanleitung

Die inhaltliche Gliederung ist an den Lebensphasen des Linearantriebs (im
Folgenden als „Gerät" bezeichnet) orientiert.
Der Hersteller behält sich Änderungen der in dieser Montageanleitung genann-
ten technischen Daten vor. Sie können im Einzelnen von der jeweiligen Ausfüh-
rung des Geräts abweichen, ohne dass die sachlichen Informationen grundsätz-
lich verändert werden und an Gültigkeit verlieren. Der aktuelle Stand der techni-
schen Daten kann jederzeit beim Hersteller erfragt werden. Etwaige Ansprüche
können hieraus nicht geltend gemacht werden. Abweichungen von Text- und
Bildaussagen sind möglich und von der technischen Entwicklung, Ausstattung
und vom Zubehör des Geräts abhängig. Über abweichende Angaben zu Son-
derausführungen informiert der Hersteller mit den Verkaufsunterlagen. Sonstige
Angaben bleiben hiervon unberührt.
1.2

Normen und Richtlinien

Bei der Ausführung wurden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsan-
forderungen der zutreffenden Gesetze, Normen und Richtlinien angewandt.
Die Sicherheit wird durch die Einbauerklärung (siehe Kapitel „Einbauerklärung")
bestätigt. Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Montageanleitung beziehen sich
auf die derzeit in Deutschland gültigen Gesetze und Verordnungen. Alle Anga-
ben in der Montageanleitung sind jederzeit uneingeschränkt zu befolgen. Neben
den Sicherheitshinweisen in dieser Montageanleitung müssen die am Einsatzort
geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung, zum Umweltschutz und zum Ar-
beitsschutz beachtet und eingehalten werden. Vorschriften und Normen für die
Sicherheitsbewertung sind in der Einbauerklärung zu finden.
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist für den Einsatz im Fassadenbau vorgesehen. Es dient zum Ver-
stellen von kleinen Lasten. Weitere Einsatzmöglichkeiten müssen vorher mit
dem Hersteller abgesprochen werden.
Für die aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts entstehen-
den Schäden haftet allein der Betreiber. Für Personen- und Sachschäden, die
durch Missbrauch oder aus Verfahrensfehlern, durch unsachgemäße Bedienung
und Inbetriebnahme entstehen, übernimmt der Hersteller keine Haftung.
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