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Monstertronic.org

Batterieverordung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit
eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr
weiterveräußern (Endnutzer):
1.Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet
werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel
vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien
verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt,
die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden
oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich
abgeben:
Monstertronic, Mariendorfer Damm 124, D-12109 Berlin
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden
dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als
0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die
chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd" für
Cadmium, „Pb" steht für Blei, und „Hg" für Quecksilber."
3. Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist
gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro
einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der
neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der
Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten
Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten
Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung
bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter
Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer
zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem
Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der
Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
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