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Fritz!Box 7390 Handbuch Seite 205

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Glossar
Portfreigabe
Die Portfreigabe gestattet die Angabe von Ports, über die ein
Router oder eine Firewall alle ein- oder ausgehenden Daten-
pakete passieren lassen soll.
Bietet zum Beispiel ein PC aus dem lokalen Netzwerk Server-
dienste an, so muss in den Einstellungen eines Routers, der
NAT
verwendet, der vom Serverdienst verwendete Port für einge-
hende Datenpakete freigegeben und damit dauerhaft geöff-
net werden. Als Zieladresse für alle auf dem Port einge-
henden Pakete muss die private IP-Adresse des entspre-
chenden PCs hinterlegt werden.
Typische Serveranwendungen, für die Portfreigaben erfolgen
müssen, sind FTP- und Webserver. Der Zugriff auf einen PC
über ein Fernwartungsprogramm wie Symantecs PC-Anywhere
oder Microsofts Remote Desktop, aber auch der Einsatz eines
Filesharingprogramms wie Edonkey erfordert die Freigabe der
jeweils benötigten Ports. Die Portfreigabe für die wichtigsten
Anwendungsfälle gestaltet sich sehr einfach, sofern die Ein-
stellungen des Routers bzw. der Firewall schon entspre-
chende vorkonfigurierte Regeln enthalten.
Private IP-Adresse
Private IP-Adressen sind für PC und andere netzwerkfähige
Geräte innerhalb von lokalen IPv4-Netzwerken vorgesehen.
Da viele lokale IP-Netzwerke nicht oder nur über einzelne PC
oder Router mit dem Internet verbunden sind (Gateway), wur-
den bestimmte Adressbereiche aus den öffentlich nutzbaren
IP-Adressen herausgelöst und für die Vergabe in lokalen IP-
Netzwerken zur Verfügung gestellt. Innerhalb des eigenen
Netzwerks muss darauf geachtet werden, dass eine IP-Adres-
se nur einmal vergeben wird. Eine private IP-Adresse kann in
beliebig vielen anderen lokalen Netzwerken existieren.
Splitter
DSL-Splitter
FRITZ!Box 7390
(siehe
Glossar) oder IP-Masquerading
(siehe
Glossar)
205
(siehe
Glossar)

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