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Batterie; Garantie; Weee-Entsorgungshinweis - REV Ritter Vivo Bedienungsanleitung

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15. Batterie

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Jeder
Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal
ob sie Schadstoffe enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde/seines Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie
einer umweltschonenden entsorgung zugeführt werden können.
Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben!

16. Garantie

Dieses reV-Produkt durchläuft während der Fertigung mehrere, nach neuesten Techniken
aufgebaute Prüfstationen. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, leistet reV im nachfol-
genden Umfang Gewähr:
1. Die Dauer der Garantie beträgt 24 Monate ab dem Kaufdatum.
2. Das Gerät wird von reV entweder unentgeltlich nachgebessert oder ausge-
tauscht, wenn es innerhalb der Gewährleistungspflicht nachweisbar wegen
eines Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird.
3. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Transportschäden sowie auf Schäden, die
durch fehlerhafte Installation entstehen.
4. Wird innerhalb von 6 Monaten nach nichtanerkennung des Haftungsfalles
durch reV kein Widerspruch eingelegt, verjährt das recht auf nachbesse
rung.
5. Im Gewährleistungsfall ist das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und einer
kurzen Mangelbeschreibung an den Händler oder reV zu senden.
6. ohne Garantienachweis erfolgt nachbesserung ausschließlich gegen Berech-
nung.
Wir empfehlen, mit der Servicestelle Kontakt aufzunehmen. Ihre reklamation wird damit
beschleunigt. Zur Kontaktaufnahme mit unserer Servicestelle halten Sie bitte Artikel und
Typnummer Ihres Produktes bereit.

17. WEEE-Entsorgungshinweis

Gebrauchte elektro- und elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer
Vorgaben nicht mehr zum unsortierten Abfall gegeben werden. Das Symbol
der Abfalltonne auf rädern weist auf die notwendigkeit der getrennten Samm-
lung hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses
Gerät, wenn Sie es nicht mehr nutzen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der
Getrenntsammlung zu geben. rICHTLInIe 2002/96/eG DeS eUroPÄISCHen PArLA-
MenTS UnD DeS rATeS vom 27. Januar 2003 über elektro- und elektronik-Altgeräte.
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