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IBM ThinkPad X30 Service Und Fehlerbehebung Seite 87

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Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt:
3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des "Sale of
Goods Act 1979" oder aus der Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services
Act 1982".
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter
Handlung.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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