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Konformitätserklärung - REV Ritter FR-81 Bedienungsanleitung

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12. Batterie
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Jeder Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe
enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines
Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden können. Batterien und Akkus bitte nur in entladenem
Zustand abgeben!
13. Konformitätserklärung:
Hiermit erklärt REV Ritter GmbH, dass sich das Model FR-81 in Übereinstim-
mung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten
Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EG befindet. Vollständige CE-Kon-
868MHz
formitätserklärung siehe: www.rev.biz unter dem jeweiligen Artikel. Verwen-
dung ausschließlich als Klingelanlage. Andere Verwendungsarten sind nicht zulässig.
Der Klingeltaster darf nicht dauerhaft betätigt werden.
14. WEEE-Entsorgungshinweis
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorga-
ben nicht mehr zum unsortierten Abfall gegeben werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung
hin. Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät,
wenn Sie es nicht mehr nutzen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrennt-
sammlung zu geben. RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
15. Garantie
Dieses REV-Produkt durchläuft während der Fertigung mehrere, nach neuesten Tech-
niken aufgebaute Prüfstationen. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, leistet REV im
nachfolgenden Umfang Gewähr:
1. Die Dauer der Garantie beträgt 24 Monate ab dem Kaufdatum.
2. Das Gerät wird von REV entweder unentgeltlich nachgebessert oder ausgetauscht,
wenn es innerhalb der Gewährleistungspflicht nachweisbar wegen eines Ferti-
gungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird.
3. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Transportschäden sowie auf Schäden, die
durch fehlerhafte Installation entstehen.
4. Wird innerhalb von 6 Monaten nach Nichtanerkennung des Haftungsfalles durch
REV kein Widerspruch eingelegt, verjährt das Recht auf Nachbesserung.
5. Im Gewährleistungsfall ist das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und einer
kurzen Mangelbeschreibung an den Händler oder REV zu senden.
6. Ohne Garantienachweis erfolgt Nachbesserung ausschließlich gegen Berechnung.
Wir empfehlen, mit der Servicestelle Kontakt aufzunehmen. Ihre Reklamation wird
damit beschleunigt. Zur Kontaktaufnahme mit unserer Servicestelle halten Sie bitte
Artikel- und Typnummer Ihres Produktes bereit.
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ANL_008328.indd 12
12.10.2012 12:04:51

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