III. Sonstiges
Auf Verlangen des Unternehmens RECK, müssen defekte Komponenten
die durch einen Herstellungs- oder Materialfehler verursacht wurden,
nach Austausch an das Unternehmen RECK zurückgesandt werden.
Ausgewechselte Teile werden Eigentum der RECK-Technik GmbH & Co. KG.
Durch Ersatzlieferung aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung
der ursprünglichen Garantiezeit ein.
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GARANTIELEISTUNGEN