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Garantieleistungen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt das Unternehmen
RECK-Technik GmbH & Co. KG die Garantieleistungen auf Material- und
Herstellungsfehler.
I. Inhalt der Garantie
Während der Garantiezeit verpflichtet sich das Unternehmen RECK
fehlerhafte Teile des MOTOmed kostenlos zu ersetzen oder das
MOTOmed im Werk bzw. in einer vom Unternehmen RECK anerkannten
Vertragswerkstatt kostenlos instand zu setzen, wenn:
1. Es sich um keine Verschleißteile (z.B. Flausch- und Hakenbänder,
Expander) handelt.
2. Bisherige Instandsetzungen (Wartungen, Inspektionen, Reparaturen)
nur durch autorisierte RECK-Servicepartner oder durch das Unter-
nehmen RECK ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
3. Keine fremden Teile am MOTOmed angebaut sind.
4. Das MOTOmed in Übereinstimmung mit der Gebrauchsanweisung
verwendet und nicht zweckentfremdet oder bestimmungswidrig
eingesetzt wurde.
5. Keine mutwillige Beschädigung vorliegt.
6. Der Garantieanspruch innerhalb der Frist geltend gemacht und mit
einem Kaufbeleg nachgewiesen wurde.
7. Das MOTOmed vom Unternehmen RECK oder einem autorisierten
Fachhändler ausgeliefert und bezogen wurde.
II. Einschränkung der Garantie
Der Garantieanspruch kann nur bei dem Fachhändler / Lieferanten geltend
gemacht werden, von dem das MOTOmed gekauft wurde.
Im Servicefall kontaktieren Sie bitte Ihren Fachhändler / Lieferanten.
Wurde das Gerät über eine dritte Person (z.B. Privatperson) bezogen,
erlischt dieser Anspruch.
GARANTIELEISTUNGEN
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