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Garantie - T-Mobile T-Easy K310 Handbuch

Kompakttelefon mit display
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Allgemeine Hinweise

Garantie

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Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung
des Telekommunikationsendgerätes eine Garantie von 12
Monaten ab der Übergabe. Dem Käufer steht zunächst nur
das Recht der Nachbesserung zu. Die Deutsche Telekom AG
kann, statt nachzubessern, Ersatzgeräte liefern.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der
Deutschen Telekom AG über. Bei Fehlschlagen der Nachbes-
serung oder Ersatzlieferung kann der Käufer innerhalb der
Garantiezeit Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom
AG unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Garantie-
anspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung
(Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer
oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahr-
lässigkeit oder besonderer Zusicherung der Deutschen Tele-
kom AG beruhen.
Bei Erbringung der Gewährleistung durch unsere Service-
stelle behebt diese als garantiepflichtig anerkannte Mängel
des Gerätes ohne Berechnung von Nebenkosten. Fracht-
und Versandkosten für den billigsten Rückversand innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu Lasten der
Deutschen Telekom AG.

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