7. WIEDERVERWERTUNG
8. GEWÄHRLEISTUNG
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Zur Einhaltung der Vorschrift 2002/96/EC entsorgt die LISSMAC Maschinenbau GmbH alle
zurückgesandten elektrischen Bohrmaschinen. Bringen Sie das Gerät zwecks Rücksendung zu
einem autorisierten Händler.
Der Garantiezeitraum für dieses Produkt beträgt 12 Monate ab dem Kaufdatum. Während dieses
Zeitraums führt die LISSMAC Maschinenbau GmbH nach eigenem Ermessen kostenlose
Instandsetzungen bzw. Teilewechsel aus, sofern es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler
handelt. Teile, die dem normalen Verschleiß bzw. der normalen Abnutzung unterliegen oder
aufgrund unsachgemäßer Handhabung beschädigt wurden, fallen nicht unter diese Garantie.
Von der Garantie ausgenommen sind:
Antriebselemente wie Zahnstangen, Zahnräder, Ritzel, Spindeln, Spindelmuttern,
Spindellager, Seile, Ketten, Kettenräder und Riemen
Führungselemente wie Führungsgelenke, Führungsbuchsen, Führungsschienen, Rollen,
Lager, Gleitschutzauflagen
Wellendichtringe und Dichtelemente
Reib- und Überlastkupplungen, Bremsvorrichtungen
Befestigungsmaterialien wie Dübel, Anker und Schrauben
Bohr-, Trenn- und Schneidwerkzeuge