Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Kaufdatums
den Originalkassenbon oder die Originalrechnung
gut auf.
Luxemburg:
Geografischer Geltungsbereich
Die Garantie gilt ausschließlich für Artikel, die in
Ihrem luxemburgischen HORNBACH-Baumarkt
gekauft wurden.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie für Freizeithäuser, Gerätehäuser,
Carports und Gartenlauben der Marke Konsta gilt
ausschließlich für Holz, Konstruktion und Stand-
sicherheit bei ordnungsgemäßer Montage und
Pflege im privaten Gebrauch. Für alle kesseldruck-
imprägnierten Sichtschutzzäune, Rankgitter und
Vorgartenzäune übernimmt Hornbach eine 5-jäh-
rige Garantie gegen Fäulnis oder holzzerstörende
Pilze im privaten Gebrauch.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf
• fehlerhafte Montage
• unsachgemäße Handhabung oder Benutzung
• unsachgemäße oder unzureichende Wartung
oder Reinigung
• gewaltsame Einwirkung
• Verwendung von nicht Original- Erstazteilen
• nicht bestimmungsgemäßen chemischen, elekt-
rischen oder elektronischen Einfluss
• Veränderung am Artikel durch Witterungsein-
flüsse und direkter Sonneneinstrahlung
• gewerbliche Nutzung oder Vermietung der
Artikel
• direkten Kontakt zwischen Zaunpfosten und
Erdreich
zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind des Weiteren
Schäden wie Farbabweichungen, Vergrauungen,
Rissbildungen oder ähnliche Veränderungen. Die
Garantie umfasst auch keine Begleitschäden oder
Folgeschäden sowie mögliche Ein- und Ausbaukos-
ten im Garantiefall.
3. Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber
den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Ga-
rantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann
repariert der Garantiegeber den Artikel auf seine
Kosten oder tauscht diesen auf seine Kosten aus.
Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls
nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber be-
rechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches Produkt
auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder
Teile dieses Artikels gehen in das Eigentum des
Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch)
verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garan-
tieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.
Luxemburg: Während einer Reparatur besteht kein
Anspruch auf einen Ersatzartikel.
Die Wahl der Garantieleistungen (Reparatur oder
Austausch gegen ein ähnliches Produkt von ver-
gleichbarem Wert) erfolgt nach freiem Ermessen
des Garantiegebers. Es besteht kein Anspruch auf
eine bestimmte Garantieleistung oder die Rücker-
stattung des Kaufpreises.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der
Garantie an den nächsten HORNBACH-Baumarkt.
Diesen finden Sie unter www.hornbach.com.
Oder setzen Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse
mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine
Einsendung bzw. Abholung des defekten Artikels
zu vereinbaren:
Deutschland: service@hornbach.com
Schweiz: service@hornbach.ch
Österreich: service@hornbach.at
Luxemburg:
service-bertrange@hornbach.com
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei
Vorlage des defekten Artikels und des Originalkas-
senbons oder der Originalrechnung erfolgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und
Produkthaftung werden durch die Garantie nicht
eingeschränkt.
Luxemburg: Die gesetzlichen Gewährleistungsrech-
te für Verbraucher (Konformitätsgewährleistung
gemäss des luxemburgischen Code de la consom-
mation sowie Konformitätsanspruch bei Übergabe
und Garantie gegen verdeckte Mängel des luxem-
burgischen Code civil) werden durch die Garantie
nicht eingeschränkt. Die Konformitätsgewähr-
leistung gemäß des luxemburgischen Code de la
consommation dauert zwei (2) Jahre ab Lieferung
des Artikels.
DE
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