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Kostenpflichtiger Kundendienst; Sondergarantien - pellenc Prunion Übersetzung Der Original-Anleitung

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10.1.2.3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE KOMMERZIELLE GARANTIE
-
10.1.2.3.1. Inbetriebnahme des Produkts und Anmeldung der Inbetriebnahme
Der VERTRAGSHÄNDLER verpflichtet sich dazu, spätestens acht Tage nach der Übergabe des Produkts an den
Endkunden das Formular zur Anmeldung der Inbetriebnahme auszufüllen und dieses auf der Website www.pellen-
c.com, unter „Extranet" im Menü „Garantien und Schulungen" mithilfe des ihm von PELLENC übermittelten Benut-
zernamens zu aktivieren.
Wurde die Anmeldung der Inbetriebnahme nicht aktiviert, übernimmt PELLENC keine kommerzielle Garantie und
der VERTRAGSHÄNDLER trägt allein die Kosten, ohne seine im Rahmen der Garantie erbrachten Leistungen
gegenüber dem Endkunden abrechnen zu können.
Der VERTRAGSHÄNDLER ist ebenfalls verpflichtet, die Garantiekarte oder die Bescheinigung der Garantie und
Inbetriebnahme für ausgelieferte Selbstfahrer auszufüllen, nachdem diese vom Endkunden mit Datum und Unter-
schrift versehen wurde.

10.1.3. KOSTENPFLICHTIGER KUNDENDIENST

10.1.3.1. ALLGEMEINES
-
Unter den kostenpflichtigen Kundendienst fallen – auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und kommerzi-
ellen Garantie – Mängel, Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Nutzung, Fahrlässigkeit oder schlechte
Wartung beim Endkunden entstehen, aber auch Mängel, die sich aus dem normalen Verschleiß des Produkts erge-
ben. Kosten für Kundendienstleistungen fallen ebenfalls an für Reparaturen, die nicht der gesetzlichen Gewährleis-
tung oder der kommerziellen Garantie unterliegen, wie beispielsweise Wartung, Einstellungen, Diagnosen jeglicher
Art, Reinigungen etc. (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
10.1.3.2. VERSCHLEIßTEILE UND BETRIEBSSTOFFE
-
Für Verschleißteile und Betriebsstoffe ist ebenfalls der Kundendienst zuständig.
10.1.3.3. ERSATZTEILE FERNER UMFASST DER KOSTENPFLICHTIGE KUNDENDIENST ORIGINAL-ERSATZTEILE
-
VON PELLENC, OHNE ARBEITSSTUNDEN, UNTER AUSSCHLUSS SOLCHER, DIE NICHT DURCH DIE GESETZLICHE
GEWÄHRLEISTUNG ODER KOMMERZIELLE GARANTIE ABGEDECKT SIND.
Zum kostenpflichtigen Kundendienst zählen ebenfalls Original-Ersatzteile von PELLENC, mit denen keine Arbeits-
leistung verbunden ist, und solche, die nicht von der gesetzlichen Gewährleistung oder der kommerziellen Garantie
abgedeckt sind.
Beim Austausch von Original-Ersatzteilen von PELLENC durch den Kundendienst, gilt für diese eine kommerzielle
Garantie von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt der Montage.

10.2. SONDERGARANTIEN

Auf den Motor gewährt PELLENC eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum.
Auf den Akku gewährt PELLENC eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum, sofern die folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind:
• Die Anzahl der Akkuladungen pro Jahr beträgt höchstens 100.
• Die im Akku gespeicherte Energie lag seit der Inbetriebnahme zu keinem Zeitpunkt über 50112 Wh.
• Der Akku wurde nur bei Temperaturen zwischen -5 °C und +35 °C eingesetzt.
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