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Sicherheit; Kennzeichnung An Der Maschine; Personalqualifikation Und Schulung; Sicherheitsbewusstes Arbeiten - Quattroflow 4400S Betriebsanleitung

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3. Sicherheit

Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung, Betrieb und Wartung zu
beachten sind. Daher ist diese Betriebsanleitung unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme von dem
Monteur sowie dem zuständigen Fachpersonal/Betreiber zu lesen und muss ständig am Einsatzort der
Maschine/Anlage verfügbar sein. Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicherheit
aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshinweise zu beachten, sondern auch die unter anderen
Hauptpunkten eingefügten, speziellen Sicherheitshinweise.
 3.1. Kennzeichnung an der Maschine
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B.
- pmax 6 bar
- Kennzeichen der Fluidanschlüsse
- Kennzeichen der Förderrichtung
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
 3.2. Personalqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die
entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber
genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor,
so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag
des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferant erfolgen. Weiterhin ist
durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch das
Personal vollständig verstanden wird.
 3.3. Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung, sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
 3.4. Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach
sich ziehen:
o
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
o
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
o
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
o
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
 3.5. Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
o
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile
bauseitig gegen Berührung gesichert sein.
o
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung,
Motorschutzabdeckung) darf nicht bei in Betrieb befindlichen Maschinen entfernt
werden.
o
Leckagen gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß) müssen so
abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
o
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
QF4400S; Ausgabe 2018-11; Seite 8 von 19

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