1.7 Geschultes Personal
• MASCHINENBEDIENER: Eine oder mehrere Per-
sonen, die auf der Grundlage angemessener An-
leitungen vom Eigentümer der Ausrüstung beauf-
tragt und bevollmächtigt werden, die Ausrüstung
zu bedienen. Eine weitere Voraussetzung ist die
vollständige Kenntnis und das uneingeschränkte
Verständnis der Inhalte des vorliegenden Hand-
buchs.
• TRANSPORTPERSONAL:
setzt spezifische Kenntnisse (u.U. im Rahmen von
Pflichtkursen erworben) in Bezug auf Hubsyste-
me, Verankerungstechniken und Vorrichtungen
sowie Transportsicherheit voraus. Eine weitere
Voraussetzung ist die vollständige Kenntnis und
das uneingeschränkte Verständnis der Inhalte des
Handbuchs in Kapitel 2.2.
• WARTUNGSTECHNIKER
Qualifikation setzt spezifische Kompetenzen hin-
sichtlich der Installation, Einstellung, Wartung,
Reinigung und/oder Reparatur voraus. Eine wei-
tere Voraussetzung ist die vollständige Kenntnis
und das uneingeschränkte Verständnis der Inhalte
vorliegenden Handbuchs.
• WARTUNGSTECHNIKER ELEKTRIK: Diese Qua-
lifikation setzt spezifische Kenntnisse hinsichtlich
Eingriffen an elektrischen Anlagen wie Anschluss,
Einstellung, Wartung und/oder Reparatur voraus.
Der Wartungstechniker Elektrik muss ferner in der
Lage sein, an Spannung führenden Schaltschrän-
ken zu arbeiten. Eine weitere Voraussetzung ist
die vollständige Kenntnis und das uneinge-
schränkte Verständnis der Inhalte vorliegenden
Handbuchs.
1.8 Individuelle Schutzausrüstungen
Das im vorstehenden Absatz genannte Personal
muss angemessene Schutzkleidung zur Unfall-
verhütung tragen.
Schutzschuhe sind Vorschrift, während die Not-
wendigkeit des Tragens von Gehörschutz,
Schutzhelmen und Schutzbrillen vom Betreiber
abzuwägen ist.
Nicht gestattet ist das Tragen weiter Kleidung,
die sich in den beweglichen Maschinenkompo-
nenten verfangen kann.
6
Diese
Qualifikation
MECHANIK:
Diese
1.9 Allgemeine Sicherheitshinweise
Die im Folgenden aufgeführten Bestimmungen
und Empfehlungen entsprechen den diesbezüg-
lich geltenden Bestimmungen und basieren im
Wesentlichen auf der Einhaltung dieser Sicher-
heitsbestimmungen.
Die TECNOMAGNETE S.p.A. haftet nicht für
eventuelle Schäden an Personen oder Sachen,
die auf die Nichtbeachtung der geltenden Sicher-
heitsvorschriften und der in diesem Handbuch
enthaltenen Anleitungen zurückzuführen sind.
Alle betroffenen Bediener sind daher aufgerufen,
die im Folgenden aufgeführten Anweisungen zu
befolgen und umzusetzen und sich streng an die
im jeweiligen Land der Installation und Benut-
zung geltenden Bestimmungen zur Unfallverhü-
tung zu halten.
Alle ordentlichen und außerordentlichen War-
tungseingriffe dürfen ausschließlich bei gestopp-
ter Maschine und, sofern möglich, bei getrennter
Spannungsversorgung vorgenommen werden.
Um zu verhindern, dass die Maschine während
der Wartung versehentlich eingeschaltet wird, ist
am Steuerpult ein Warnschild mit folgender Auf-
schrift anzubringen:
ACHTUNG: BETRIEB WEGEN WARTUNG
UNTERBROCHEN
Vor dem Anschluss des Spannungskabels an die
Klemmleiste im Hauptschaltschrank ist sicherzu-
stellen, dass die verfügbare Netzspannung der
auf dem Typenschild (am Schaltschrank) angege-
benen entspricht.
Der Transport, die Installation, der Betrieb sowie
die ordentliche und außerordentliche Wartung
der Ausrüstung dürfen ausschließlich durch Per-
sonal erfolgen, das über die in Kapitel 1.6. ge-
nannten Voraussetzungen verfügt.
Das Gerät darf ausschließlich für die in der Be-
triebsanleitung genannten Einsätze verwendet
werden und nur in Verbindung mit den von
TECNOMAGNETE S.p.A empfohlenen und ge-
nehmigten Geräten und Komponenten.
Betriebs- und Wartungsanleitung