HISTORIE
Die deutsche Privatwirtschaft und die damalige deutsche Regierung gründeten 1925
als gemeinsame Initiative den „Reichs-Ausschuß für Lieferbedingungen (RAL)".
Das gemeinsame Ziel lag in der Vereinheitlichung und Präzisierung von technischen
Lieferbedingungen. Hierzu brauchte man festgelegte Qualitätsanforderungen und deren
Kontrolle – das System der Gütesicherung entstand. Zu ihrer Durchführung war die
Schaffung einer neutralen Institution als Selbstverwaltungsorgan aller im Markt Beteiligten
notwendig. Damit schlug die Geburtsstunde von RAL. Seitdem liegt die Kompetenz
zur Schaffung von Gütezeichen bei RAL.
RAL HEUTE
RAL agiert mit seinen Tätigkeitsbereichen als unabhängiger Dienstleister. RAL ist als
gemeinnützige Institution anerkannt und führt die Rechtsform des eingetragenen Vereins.
Seine Organe sind das Präsidium, das Kuratorium, die Mitgliederversammlung sowie
die Geschäftsführung.
Als Ausdruck seiner Unabhängigkeit und Interessenneutralität werden die Richtlinien
der RAL-Aktivitäten durch das Kuratorium bestimmt, das von Vertretern der Spitzenorgani-
sationen der Wirtschaft, der Verbraucher sowie der Landwirtschaft und von Bundes-
ministerien und weiteren Bundesorganisationen gebildet wird. Sie haben dauerhaft Sitz
und Stimme in diesem Gremium, dem weiterhin vier Gütegemeinschaften als Vertreter
der RAL-Mitglieder von der Mitgliederversammlung hinzugewählt werden.
RAL KOMPETENZFELDER
• RAL schafft Gütezeichen
• RAL schafft Registrierungen, Vereinbarungen und RAL-Testate
DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E.V.
Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Tel.: +49 (0) 22 41-16 05-0, Fax: +49 (0) 22 41-16 05-11
E-Mail: RAL-Institut@RAL.de · Internet: www.RAL.de