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Trademarks; Gewährleistung Und Schadensersatz - Barco EOS X Benutzerhandbuch

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Trademarks

Firmen- und Produktnamen, die in diesem Handbuch genannt werden, sind Warenzeichen und
oder eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firmen. Alle in dieser Publikation aufgeführten
Firmen- und Produktnamen dienen als Hinweis oder Beispiel, und sind nicht als Werbung für
diese Produkte oder Hersteller zu verstehen.
Copyright © 1997-2003 BARCO
Die Weitergabe sowie die Vervielfältigung aller Unterlagen, die von uns überlassen werden, deren
Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrück-
lich zugestanden ist. Urheberrechte, insbesondere auch solche an Software, werden nur insoweit
übertragen, als es für die Erreichung des speziellen Vertragszwecks erforderlich ist. Zuwider-
handlungen können zu Schadensersatz verpflichten. Alle Rechte aus der Erteilung eines Patents
oder der Eintragung eines Gebrauchsmusters verbleiben bei uns.
Copyright 1997-2003 BARCO
All rights reserved. No part of this document may be copied, reproduced or translated. It shall not
otherwise be recorded, transmitted or stored in a retrieval system without the prior written consent
of the BARCO.
Gewährleistung und Schadensersatz
BARCO
leistet
Gewährleistungsfristen. Der Käufer hat die von ihr gelieferten Waren unverzüglich nach ihrem
Eintreffen auf Transportschäden, Material- und Herstellungsfehler zu untersuchen. Etwaige
Beanstandungen sind BARCO unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, bei Spezialsystemen
und Software bei Inbetriebnahme, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs. Bei berechtigten Mängelrügen kann BARCO nach ihrer Wahl innerhalb einer
angemessenen Frist nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen kann
der Käufer statt dessen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Wandlung) verlangen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere wegen
Schadensersatz für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, auch für etwaige Schäden, die
zurückzuführen sind auf das Betreiben von Software sowie auf von BARCO erbrachte
anderweitige Leistungen, seien diese Systembestandteil oder selbständige Leistungen, sind
ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht nachweislich auf dem Fehlen schriftlich zugesicherter
Eigenschaften beruht oder BARCO Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Nimmt der Käufer oder ein Dritter an von BARCO gelieferten Waren Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vor, wird mit ihren Waren unsachgemäß umgegangen, insbesondere
werden die Systeme unsachgemäß in Betrieb gesetzt bzw. betrieben oder werden ihre Waren nach
dem Gefahrenübergang Einflüssen ausgesetzt, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,
schließt dies Gewährleistungsansprüche des Käufers aus. Vom Gewährleistungsausschluss erfasst
werden auch Systemausfälle, die von durch den Kunden beigestellte Programme oder
Spezialelektroniken, z. B. Interfaces herrühren. Natürliche Abnützung sowie die normale Wartung
unterliegen ebenfalls nicht der Gewährleistungspflicht von BARCO.
Die
in
diesem
Wartungsvorschriften müssen durch den Kunden eingehalten werden.
Gewähr
für
fehlerfreie
Handbuch
spezifizierten
Herstellung
im
Rahmen
Umweltbedingungen
der
gesetzlichen
sowie
Pflege-
und

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