Pflege oder Vernachlässigung auch scheinbar bedeutungsloser Mängel,
Nichterfüllen der Pflichten des Inhabers/ Benutzers, durch seine
Unerfahrenheit oder verminderte Fähigkeiten, Nichterfüllen der in der
Bedienungs- und Wartungsanleitung angegebenen Vorschriften,
Benutzung der Maschine zu Zwecken, zu denen sie nicht geeignet ist,
durch Überlastung der Maschine, wenn auch nur vorübergehende,
entstanden sind. Bei der Maschinenwartung müssen ausschließlich
Originalersatzteile des Herstellers verwendet werden.
5. In der Garantiezeit sind auf der Maschine keinerlei Anpassungen oder
Veränderungen gestattet, die eine Auswirkung auf die Funktionalität
einzelner Maschinenbestandteile haben können.
6. Ansprüche aus der Garantie müssen unverzüglich nach Feststellen des
Produktions- oder Materialmangels geltend gemacht werden, und zwar
beim Hersteller oder Verkäufer.
7. Falls bei der Garantiereparatur ein defektes Teil ersetzt wird, geht das
Eigentum des defekten Teiles an den Hersteller über.
8. Auf der Netz-Zuleitung ist ein Varistor verbunden, der schützt die
Maschine vor Überspannung. Im Falle einer längeren Überspannung
oder größeren Spannungsspitzen, wird der Varistor zerstört. In diesem
Fall gilt die Garantie nicht.
GARANTIE- UND NACHGARANTIEREPARATUREN
Garantiereparaturen führen Hersteller oder von ihm autorisierte
Serviceorganisationen durch.
Auf ähnliche Weise wird auch im Falle der Nachgarantiereparaturen verfahren.
13.
ELEKTROABFALLENTSORGUNG
Dieses Symbol auf den Produkten und/oder
Begleitdokumenten bedeutet, dass benutzte elektrische und
elektronische Produkte nicht mit dem üblichen
Kommunalabfall entsorgt werden dürfen.
FÜR ANWENDER IN DEN EU - LÄNDERN
Wollen Sie elektrische und elektronische Geräte entsorgen, fordern Sie nötige
Informationen bei ihrem Verkäufer oder Lieferanten an.
Linde AG, Linde Gas Deutschland ©
25/25