Unsachgemäßes Heben von Lasten
Herunterfallende Lasten können zu schweren Verletzungen bis hin
zum Tod führen.
• Nicht unter oder in den Schwenkbereich von schwebenden
Lasten treten.
• Lasten nur unter Aufsicht bewegen.
• Schwebende Lasten nicht unbeaufsichtigt lassen.
2.13.2
Schutz bei Inbetriebnahme und Betrieb
Herabfallende und herausschleudernde Bauteile
Herabfallende und herausschleudernde Bauteile können zu
schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen.
• Durch geeignete Maßnahmen den Gefahrenbereich absichern.
• Während des Betriebs den Gefahrenbereich nicht betreten.
2.13.3
Schutz vor gefährlichen Bewegungen
Unerwartete Bewegung
Ist noch Restenergie im System vorhanden, können beim Arbeiten
am Produkt schwere Verletzungen verursacht werden.
• Energieversorgung abschalten, sicherstellen das keine Res-
tenergie mehr vorhanden ist und gegen Wiedereinschalten
sichern.
• Zur Abwendung von Gefahren kann nicht allein auf das An-
sprechen der Überwachungsfunktionen vertraut werden. Bis
zum Wirksamwerden der eingebauten Überwachungen muss
von einer fehlerhaften Antriebsbewegung ausgegangen wer-
den, deren Wirkung von der Steuerung und dem aktuellen
Betriebszustand des Antriebs abhängt. Wartungs-, Umbau- und
Anbauarbeiten außerhalb der durch den Bewegungsbereich
gegebenen Gefahrenzone durchführen.
• Zur Vermeidung von Unfällen und/oder Sachschäden muss der
Aufenthalt von Personen im Bewegungsbereich der Maschine
eingeschränkt werden. Unbeabsichtigten Zugang für Personen
in diesen Bereich durch technische Schutzmaßnahmen ein-
schränken/verhindern. Schutzabdeckung und Schutzzaun müs-
sen über eine ausreichende Festigkeit hinsichtlich der maximal
möglichen Bewegungsenergie verfügen. NOT-HALT-Schalter
müssen leicht zugänglich und schnell erreichbar sein. Vor
Inbetriebnahme der Maschine oder Anlage die Funktion des
Grundlegende Sicherheitshinweise
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