GEFAHR
Mögliche tödliche Gefahr für das Bedienungspersonal nach
einem Backenbruch sowie bei einem Versagen des Spannfutters
nach Überschreiten der technischen Daten durch Werkstück-
verlust und wegfliegende Teile!
• Die vom Hersteller vorgeschriebenen technischen Daten beim
Gebrauch des Spannfutters dürfen niemals überschritten
werden.
• Das Spannfutter darf nur an Maschinen und Einrichtungen
eingesetzt werden, die den Mindestanforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entsprechen und insbesondere wirk-
same technische Schutzmaßnahmen gegen mögliche mecha-
nische Gefährdungen besitzen.
GEFAHR
Mögliche tödliche Gefahr für das Bedienungspersonal durch Er-
fassen und Einziehen von Kleidung oder Haaren in die Maschine
durch Hängenbleiben am Spannfutter!
Lose Kleidung oder lange Haare können z.B. an überstehenden
Teilen am Spannfutter hängenbleiben und in die Maschine einge-
zogen werden!
• Die Maschinen und Einrichtungen müssen den Mindestanfor-
derungen der EG-Maschinenrichtlinie entsprechen und insbe-
sondere wirksame technische Schutzmaßnahmen gegen mög-
liche mechanische Gefährdungen besitzen.
• Mit eng anliegender Kleidung und mit Haarnetz an der
Maschine und am Spannfutter arbeiten.
VORSICHT
Rutsch- und Sturzgefahr bei verunreinigter Einsatzumgebung
des Spannfutters (z.B. durch Kühlschmierstoffe oder Öl).
• Vor Beginn der Montage- und Installationsarbeiten auf ein
sauberes Arbeitsumfeld achten.
• Geeignete Sicherheitsschuhe tragen.
• Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beim Be-
trieb des Spannfutters, besonders beim Umgang mit Werk-
zeugmaschinen und anderen technischen Einrichtungen,
beachten.
Grundlegende Sicherheitshinweise
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