Wartung, Pflege und Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Jährliche Prüfung (Inspektion und Prüfung während des Betriebes)
6.3.3
Prüfen des Schweißgerätes darf nur von sachkundigen, befähigten Personen durchgeführt werden. Befähigte
Person ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die bei der Prüfung von
Schweißstromquellen auftretenden Gefährdungen und mögliche Folgeschäden erkennen und die
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen kann.
Es ist eine Wiederholungsprüfung nach Norm IEC 60974-4 „Wiederkehrende Inspektion und Prüfung"
durchzuführen. Neben den hier erwähnten Vorschriften zur Prüfung sind die jeweiligen Landesgesetze bzw. -
vorschriften zu erfüllen.
Entsorgung des Gerätes
6.4
Sachgerechte Entsorgung!
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden sollten und
elektronische Bauteile die entsorgt werden müssen.
• Nicht über den Hausmüll entsorgen!
• Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
Herstellererklärung an den Endanwender
6.4.1
•
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie
müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der
getrennten Sammlung hin.
Dieses Gerät ist zur Entsorgung, bzw. zum Recycling, in die hierfür vorgesehenen Systeme der
Getrenntsammlung zu geben.
•
In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)) ein Altgerät einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus
privaten Haushalten kostenfrei entgegengenommen werden.
•
Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw.
Gemeindeverwaltung.
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099-000188-55800
29.08.2017