Sicherheitsvorschriften
2.2.9
2.2.10 Die Maschine IMMER ordnungsgemäß lagern, wenn sie nicht benutzt
2.2.11 Die
2.2.12 Vor Inbetriebnahme der Maschine IMMER erst die Verfahren in der
2.3
Sicherheit beim Gebrauch von Verbrennungsmotoren
GEFAHR
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
2.3.8
2.3.9
2.3.10 IMMER Kraftstoffleitung und Tank auf Undichtigkeit und Risse
wc_si000019de.fm
An Maschinen mit einem Kraftstoffventil ist dieses zu schließen, wenn
die Maschine nicht in Betrieb ist.
wird. Die Maschine an einem sauberen, trockenen Ort und für Kinder
unerreichbar lagern.
Maschine
Sicherheitsvorrichtungen und Schutzbleche angebracht sind und
funktionieren. Die Sicherheitsvorrichtungen NICHT modifizieren oder
außer Kraft setzen. Die Maschine NICHT betreiben, wenn irgendeine
Sicherheitsvorrichtung oder ein Schutzblech fehlt oder nicht
funktioniert.
Bedienungsanleitung durchlesen und diese jederzeit beachten.
Verbrennungsmotoren stellen während des Betriebs und beim
Auftanken eine besondere Gefahr dar. Stets die Warnhinweise in der
Bedienungsanleitung des Motors und die Sicherheitsanleitungen
weiter unten lesen und beachten. Andernfalls kann es zu schweren
oder gar tödlichen Verletzungen kommen.
Die Maschine NICHT in Innenräumen oder geschlossenen Bereichen,
z. B. einem tiefen Graben, betreiben, außer es besteht adäquate
Lüftung durch Abluftventilatoren oder Schläuche. Motorabgase
enthalten
giftiges
kohlenmonoxydhaltigen Umgebung kann zu Bewusstlosigkeit und
zum Tod führen.
Während des Betriebs der Maschine NICHT rauchen.
Beim Auftanken der Maschine NICHT rauchen.
NICHT auftanken, wenn der Motor läuft oder noch heiß ist.
Die Maschine NICHT in der Nähe einer offenen Flamme auftanken.
Beim Auftanken der Maschine KEINEN Kraftstoff verschütten.
Die Maschine NICHT in der Nähe von offenen Flammen betreiben.
Den Kraftstofftank IMMER in einem gut ventilierten Bereich auffüllen.
Nach dem Auftanken STETS die Tankkappe wieder aufsetzen.
überprüfen, und Gerät unter solchen Schäden nicht in Betrieb
nehmen.
VP 1340R/VP 1550R
NUR
dann
Kohlenmonoxyd;
6
betreiben,
wenn
der
Aufenthalt
in
alle
einer