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VORKEHRUNGEN UND SICHERHEITSMAßNAHMEN
Die THT49 wurde in Übereinstimmung mit den Richtlinien für elektronische Messgeräte
entwickelt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Vermeidung einer Beschädigung des
Instrumentes folgen Sie gewissenhaft den Vorgehensweisen, wie sie in diesem Handbuch
beschrieben werden, und lesen Sie alle Notizen, denen das Symbol
größter Aufmerksamkeit.
Vor und nach dem Ausführen der Messungen, beachten Sie folgende Anweisungen:
Führen Sie keine Messungen bei Vorhandensein von Gas, explosiven
entflammbaren Materialien oder in feuchten oder staubigen Umgebungen.
Führen Sie keine Messung durch im Falle, dass Sie am Instrument
Veränderungen wie eine Deformierung, Brüche, Lecks von Substanzen,
fehlende Bildschirmanzeige, etc. feststellen.
Halten Sie das Instrument während aller Messvorgänge ständig gut fest.
Führen Sie keine Messungen in Umgebungen durch , die die Arbeits- und
Lagertemperatur-Bereiche übersteigen, spezifiziert in
Nur
Instrumentenausrüstung gehören, garantieren die Sicherheitsnormen. Sie
dürfen nur in gutem Zustand benutzt werden.
Überprüfen Sie, ob das LCD-DISPLAY die Angaben macht, die mit der
Funktion übereinstimmen, die Sie ausgewählt haben.
Richten Sie das Instrument nicht auf Strahlungsquellen mit sehr hoher
Intensität aus (z.B. die Sonne ) um die Beschädigung des IR Sensors zu
vermeiden.
Schalten Sie das Instrument erst 15s später wieder ein, nachdem es zuletzt
ausgeschaltet wurde.
Vermeiden Sie Stöße oder starke Vibrationen, um das Instrument vor
Schaden zu bewahren.
In diesem Handbuch, und auf dem Instrument werden folgende Symbole benutzt:
Warnung: beachten Sie die Anweisungen, die in diesem Handbuch gegeben
werden; eine falscher Einsatz könnte das Instrument oder seine Bestandteile
beschädigen.
Wenn dieses Symbol gezeigt wird, ist das Instrument nicht fähig, einen
Laser-Zeiger auszustrahlen. Richten Sie die Strahlung nicht in die Augen zur
Vermeidung physischen Personen-Schadens.
Übereinstimmend mit den Europäischen Standards
die
Zubehörteile,
Klasse 2 Laserzeiger
WARNUNG
die
zu
der
DE - 2
THT499
voransteht mit
§ 7.1.1
Zusammenstellung
der