1 Einleitung
1.1 Einsatzorte
Die Brennwert-Blockheizkraftwerke sind ideal
geeignet für den Einsatz in:
Wohnbebauungen
Hotels
Gastronomie
Industrie
Werkstätten
allgemeine Prozesswärme
Bürogebäude
Verwaltungsgebäude
Krankenhäuser
Pflegeheime
Schwimmbäder
Einkaufszentren
Grundsätzlich empfiehlt Remeha die BHKW's
auf, durch Sylomerstreifen schallentkoppelte
Betonfundamente aufzustellen. In der anzu-
schließenden Abgasleitung ist ein Schalldämp-
fer einzusetzen. Zur Anbindung an das Hei-
zungsnetz und an die Erdgasleitung sind fle-
xible Anschlussschläuche im Lieferumfang
enthalten.
40000360 Stand: 08/2018
1.2 BAFA, KWK-G, Energiesteuern
Die BHKW's sind nach den aktuellen Bestim-
mungen der Bundesanstalt für Ausfuhrkontrol-
le förderfähig und in der Liste förderfähiger
KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel auf-
geführt.
Die Höhe der BAFA-Förderung für BHKW's bis
20kWel kann bei der BAFA erfragt werden. Die
Blockheizkraftwerke sind in der Liste zur All-
gemeinverfügung für kleine KWK-Anlagen mit
einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt
aufgenommen und werden über das Kraft-
Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert.
Durch das KWK-Gesetz werden die Betreiber
von Netzen der allgemeinen Versorgung ver-
pflichtet, KWK-Anlagen an ihr Netz anzu-
schließen und den in diesen Anlagen erzeug-
ten KWK-Strom vorrangig abzunehmen. Für
diesen Strom wird ein Zuschlag gezahlt, seit
01.01.2009 unabhängig davon, ob dieser
selbst genutzt oder eingespeist wird. Die Höhe
des Zuschlags richtet sich nach Größe und
Alter der KWK-Anlage.
Die BHKW-Anlage ist beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anzu-
melden. Die rechtzeitige Anmeldung vor Inbe-
triebnahme beim BAFA ist unbedingt notwen-
dig. Erst durch die Zulassung der Anlage als
KWK-Anlage im Sinne des KWK-Gesetzes
begründet sich für das EVU die Anschluss-
pflicht an das Stromnetz, die Pflicht zur vor-
rangigen Stromabnahme und -vergütung so-
wie die Pflicht zur Auszahlung des KWK-
Zuschlags für den gesamten erzeugten Strom.
Die Zulassung gilt rückwirkend bis frühestens
zum 01. Januar des jeweiligen Antragsjahrs.
Weiter werden dem Betreiber gem. des §53
des Energie-steuergesetzes die Steuern für
den BHKW-Brennstoff zurückerstattet.
Der Gaseinsatz (Bezug von Erdgas) in KWK-
Anlagen, der direkt mit der Stromerzeugung
verbunden ist, ist von der Energiesteuer be-
freit, wenn ein Nutzungsgrad von mindestens
70 % erreicht wird.
Die mit der Gasrechnung gezahlte Energie-
steuer wird für den gesamten Brennstoffein-
satz zur Erzeugung von Strom und Wärme auf
Antrag vom zuständigen Hauptzollamt erstat-
tet. Weitere Forderungen durch Land und
Kommunen sind bei den jeweiligen zuständi-
gen Einrichtungen zu erfragen.
Remeha BHKW
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