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Ausstattung Der Lasergeräte - Bartec 17-A1A-Serie Benutzerhandbuch-Original

Mobile computer/atex/iecex zone 1 atex/iecex zone 2 / 22 ul class i, ii division 1 und class iii ul class i, ii division 2 und class iii
Inhaltsverzeichnis

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Betrieb
6.4.2.3
Herzschrittmacher
6.4.2.4
Hörhilfen
6.4.2.5
Sonstige medizinische Geräte
6.4.3
Ausstattung der Lasergeräte
54/78
Mobile Computer
MC 92N0
Typ 17-A1A.-............ und Typ B7-A2A.-............
Die Herstellerempfehlung gibt vor, einen Mindestabstand von 15 cm zwischen einem
drahtlosen Handheld-Gerät und einem Herzschrittmacher einzuhalten, um potenzielle
Interferenzen zu vermeiden. Diese Richtlinie entspricht unabhängigen Forschungs-
ergebnissen und Empfehlungen von Wireless Technology Research.
Träger von Herzschrittmachern
Personen mit Herzschrittmachern sollten das eingeschaltete Gerät IMMER mindestens
in einem Abstand von 15 cm von sich entfernt halten.
Das Gerät darf von diesen Personen nicht in der Brusttasche getragen werden.
Das Gerät sollte an das am weitesten vom Herzschrittmacher entfernte Ohr gehalten
werden.
Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass Interferenzen auftreten, sollten Sie Ihr Gerät
unverzüglich AUSSCHALTEN.
Das drahtlose Gerät kann bei Hörgeräten Störungen hervorrufen. Wenden Sie sich im Falle
von Störungen an den Hersteller Ihres Hörgeräts, um Lösungen zu erfragen.
Das Gerät darf von diesen Personen nicht in der Brusttasche getragen werden.
Das Gerät sollte an das am weitesten vom Herzschrittmacher entfernte Ohr gehalten
werden.
Falls Sie Grund zur Annahme haben, dass Interferenzen auftreten, sollten Sie Ihr Gerät
unverzüglich AUSSCHALTEN.
Konsultieren Sie Ihren Arzt oder den Hersteller des medizinischen Geräts, um festzustellen,
ob die Inbetriebnahme des drahtlosen Produkts das medizinische Gerät beeinträchtigt.
Mit Lasern ausgestattete Geräte von BARTEC/ZEBRA erfüllen die Richtlinien
21CFR1040.10 und 1040.11. (mit Ausnahme der in Laser Notice Nr. 50 vom 24. Juni 2007
aufgeführten Abweichungen) sowie EN 60825-1:2007 und EN 62471:2006
Die Klassifizierung des Lasergerätes ist auf einem Schild, das auf dem Gerät angebracht
ist, angegeben.
Lasergeräte der Klasse 1 gelten nicht als gefährlich, solange sie für ihren beabsichtigten
Zweck verwendet werden.
VORSICHT
Laserstrahlung! Gefährdung für das Augenlicht!
Nicht in den Laserstrahl blicken.
Serie
ex
Technische Änderungen vorbehalten.
Revision B / 03/2019

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