Sehr geehrte Kunden,
Vielen Dank, dass Sie sich für den FISCHER E-Bike Kupplungs-Fahrradträger
entschieden haben. Mit diesem Kupplungs-Fahrradträger können Sie einfach und
sicher 2 Elektro-Fahrräder mit Ihrem PKW transportieren. Dieser Kupplungs-
Fahrradträger wird als Bausatz geliefert.
Sie müssen diesen Kupplungs-Fahrradträger vor der ersten Verwendung sorgfältig
anhand dieser Betriebsanleitung montieren.
1. Sicherheitshinweise
Beachten Sie bei der Montage und bei der Verwendung dieses Kupplungs-Fahrradträgers
unbedingt die folgenden Sicherheitshinweise:
Hinweis: Lesen Sie unbedingt diese Betriebsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie
mit der Montage des Kupplungs-Fahrradträgers beginnen! Beachten Sie besonders
die Sicherheitshinweise!
• Betriebsanleitung während der Lebensdauer des Produktes aufbewahren
• Betriebsanleitung an die nachfolgenden Besitzer und Nutzer des Produktes weitergeben
Warnung: Beachten Sie die zulässige Achslast des Fahrzeuges. Die zulässige Achs-
last darf bei Beladung mit Fahrrädern nicht überschritten werden. Das Eigengewicht
des Kupplungs-Fahrradträgers beträgt 18,5 kg!
Warnung: Beachten Sie die maximale Stützlast der Anhängerkupplung.
Max. Stützlast mind. 50 kg: In diesem Fall dürfen Sie 2 Fahrräder mit einem maxi-
malen Gewicht von 31,5 kg transportieren!
Max. Stützlast > 60 kg: In diesem Fall dürfen Sie 2 Fahrräder mit einem maximalen
Gewicht von 41,5 kg transportieren!
Max. Stützlast > 75 kg: In diesem Fall dürfen Sie 2 Fahrräder mit einem maximalen
Gewicht von 56,5 kg transportieren!
Hinweis: Das Fahrzeug muss mit einer bauartgenehmigten Anhängerkupplung (AHK)
mit einer max. Stützlast von mindestens 50 kg ausgestattet sein – Mindestgüte St 52-3
oder GGG 52.
Hinweis: Wenn der Kupplungs-Fahrradträger montiert ist, muss er ein Nummernschild
tragen (Nummernschild am Fahrzeug ist nicht sichtbar). Nach § 60 StVZO und § 5b SVG
muss das amtliche Kennzeichen (Nummernschild) des Fahrzeuges am Kupplungs-
Fahrradträger wiederholt werden. Montieren Sie vor der Fahrt am Kupplungs-Fahrrad-
träger ein Nummernschild, das mit dem Ihres Fahrzeuges übereinstimmt!
Fahrtechnische Sicherheitshinweise
Fahrgeschwindigkeit: Beachten Sie immer die laut Straßenverkehrsordnung erlaubte
Höchstgeschwindigkeit. Unabhängig davon empfehlen wir beim Transport von
Fahrrädern mit diesem Kupplungs-Fahrradträger eine maximale Reisegeschwindigkeit
von 120 km/h!
Achtung: Lt. § 22 der StVZO ist der Fahrer für die Sicherung der Ladung
verantwortlich.
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