Bestimmungswidrige Verwendung:
Es können von dieser Anlage Gefahren für Personen und Sachwerte ausgehen, wenn sie:
- nicht bestimmungsgemäß verwendet wird,
- von nicht unterwiesenem und sachkundigem Personal bedient wird,
- unsachgemäß verändert oder umgebaut wird,
- die Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.
Insbesondere ist das
- Betreiben der Anlage in der Nähe von brennbaren Stoffen oder Komponenten,
- Betreiben der Anlage in explosiver Atmosphäre,
- Betreiben der Anlage in aggressiver Umgebung, z.B. Ammoniak,
nicht gestattet.
Jede Person, die mit der Bedienung, Wartung oder Reparatur der Anlage befaßt ist, muss die
Betriebsanleitung und besonders die Sicherheitsbestimmungen lesen und befolgen.
Gegebenenfalls ist dies vom Einsatzunternehmen durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
Darüber hinaus sind anzuweisen und einzuhalten:
- einschlägige Unfallverhütungsvorschriften, bestimmungsgemäße Verwendung,
- allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln, länderspezifische Bestimmungen.
Umbauten und Veränderungen am Reinigungsautomaten
Eigenmächtige Veränderungen, An- und Umbauten an der Kühlanlage sind aus Sicherheits-
gründen nicht gestattet. Nicht vom Hersteller gelieferte Ersatzteile und Sonderausstattungen sind
auch nicht vom Hersteller freigegeben. Der Einbau und/oder die Verwendung solcher kann die
Betriebssicherheit der Kühlanlage beeinträchtigen. Für Schäden, die durch Verwendung von nicht
originalen Teilen oder Sonderausstattungen entstehen, ist jegliche Haftung des Herstellers
ausgeschlossen. Konformitäts- bzw. Herstellererklärung, sowie Garantieanspruch, verlieren ihre
Gültigkeit.
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