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Abgasführung; Zulässige Abgaszubehöre; Montagebedingungen; Grundsätzliche Hinweise - Bosch Cerapur 9000i Serie Planungsunterlagen

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Inhaltsverzeichnis

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11
Abgasführung
11.1
Zulässige Abgaszubehöre
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung des
Geräts. Aus diesem Grund dürfen nur die vom Hersteller
als Zubehör angebotenen Originalabgaszubehöre mon-
tiert werden.
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 60/100 mm
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 80/125 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 60 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 80 mm
Die Bezeichnungen und Artikelnummern der Bestandtei-
le dieser Original-Abgaszubehöre finden Sie im Gesamt-
katalog.
11.2

Montagebedingungen

11.2.1
Grundsätzliche Hinweise
▶ Installationsanleitungen der Abgaszubehöre beach-
ten.
▶ Abmessungen von Speichern für die Installation des
Abgaszubehörs berücksichtigen.
▶ Dichtungen an den Muffen der Abgaszubehöre mit
lösungsmittelfreiem Fett fetten.
▶ Abgaszubehöre bis zum Anschlag in die Muffen schie-
ben.
▶ Waagerechte Abschnitte mit 3 ° Steigung (= 5,2 %,
5,2 cm pro Meter) in Abgasströmungsrichtung ver-
legen.
▶ In feuchten Räumen Verbrennungsluftleitung isolie-
ren.
▶ Prüföffnungen leicht zugänglich einbauen.
11.2.2
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit dem Gerät geprüften Abgasführun-
gen bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung ausreichend.
• In waagerechten Abschnitten/Verbindungsstücken
mindestens eine Prüföffnung vorsehen. Der maximale
Abstand zwischen den Prüföffnungen beträgt 4 m.
Prüföffnungen an Umlenkungen größer 45 ° anordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke ge-
nügt insgesamt eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung
nicht länger als 2 m ist und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt
höchstens 0,3 m vom senkrechten Teil entfernt be-
findet und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföff-
nung nicht mehr als zwei Umlenkungen befinden.
• Die untere Prüföffnung des senkrechten Abschnitts
der Abgasleitung darf wie folgt angeordnet werden:
– im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt ober-
halb der Einführung des Verbindungsstücks oder
– seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m ent-
fernt von der Umlenkung in den senkrechten Teil
der Abgasanlage oder
– an der Stirnseite eines geraden Verbindungsstücks
höchstens 1 m entfernt von der Umlenkung in den
senkrechten Teil der Abgasanlage.
• Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gerei-
nigt werden können, müssen eine weitere obere Prüf-
öffnung bis zu 5 m unterhalb der Mündung haben.
Senkrechte Teile von Abgasleitungen, die eine Schräg-
führung größer 30 ° zwischen der Achse und der Senk-
rechten aufweisen, benötigen in einem Abstand von
Cerapur 9000i
höchstens 0,3 m zu den Knickstellen eine Prüföff-
nung.
• Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Prüf-
öffnung verzichtet werden, wenn:
– der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens ein-
mal bis zu 30 ° schräggeführt (gezogen) wird und
– die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der
Mündung entfernt ist.
11.2.3
Abgasführung im Schacht
Anforderungen
• An die Abgasleitung im Schacht darf nur ein Gerät an-
geschlossen werden.
• Wenn die Abgasleitung in einen bestehenden Schacht
eingebaut wird, müssen evtl. vorhandene Anschluss-
öffnungen baustoffgerecht und dicht verschlossen
werden.
• Der Schacht muss aus nichtbrennbaren, form-
beständigen Baustoffen bestehen und eine Feuerwi-
derstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben.
Bei Gebäuden mit geringer Höhe genügt eine Feuerwi-
derstandsdauer von 30 Minuten.
Bauliche Eigenschaften des Schachts
• Abgasleitung zum Schacht als Einzelrohr
,  Bild 34):
(B
23
– Der Aufstellraum muss eine Öffnung mit 150 cm
oder zwei Öffnungen mit je 75 cm
schnitt ins Freie haben.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts
über die gesamte Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens
2
75 cm
) muss im Aufstellraum der Feuerstätte an-
geordnet und mit einem Luftgitter abgedeckt wer-
den.
• Abgasleitung zum Schacht als konzentrisches Rohr
,  Bild 35):
(B
33
– Im Aufstellraum ist keine Öffnung ins Freie erfor-
derlich, wenn der Verbrennungsluftverbund laut
3
TRGI (4 m
Rauminhalt je kW Nennwärmeleistung)
sichergestellt ist. Anderenfalls muss der Aufstell-
raum eine Öffnung mit 150 cm
2
gen mit je 75 cm
freiem Querschnitt ins Freie
haben.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts
über die gesamte Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens
2
75 cm
) ist im Aufstellraum der Feuerstätte anzu-
ordnen und mit einem Luftgitter abzudecken.
• Verbrennungsluftzufuhr durch konzentrisches Rohr im
Schacht (C
, Bild 36):
33x
– Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt durch den Ring-
spalt des konzentrischen Rohres im Schacht.
– Eine Öffnung ins Freie ist nicht erforderlich.
– Zur Hinterlüftung des Schachts darf keine Öffnung
angebracht werden. Ein Luftgitter wird nicht benö-
tigt.
• Verbrennungsluftzufuhr durch Getrenntrohr
,  Bild 37):
(C
53x
– Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt als separates
Verbrennungsluftrohr von außen.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts
über die gesamte Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens
2
75 cm
) muss im Aufstellraum der Feuerstätte an-
Abgasführung | 51
2
2
freiem Quer-
2
oder zwei Öffnun-
6720848977 (2016/05)

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