Baugrube
Der Aushub sollte um ca. 15 cm größer als das Beckenmaß
ausgeführt werden. Bei Planung eines Technikraumes (Fil-
teranlage etc.) sollte dieser eine Größe von 2,50x2,00 m
aufweisen. Eine Be- und Entlüftung des Technikraumes ist
vorteilhaft.
Die Baugrubentiefe lässt sich wie folgt berechnen:
Sauberkeitsschicht + Betonsohle + Isolierung + Pooltiefe
– Beckenüberstand = Aushub der Baugrube
Die eigentliche Baugrube muss an den runden Stirnseiten
mindestens 15 bis 20 cm größer sein und an den Längsseiten
wegen der Stützmauern 50 bis 80 cm breiter ausgehoben
werden. Je nach Beckengröße müssen zwischen 35 m
90 m
Erde bewegt werden. Die Baugrube sieht dann aus wie
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die nebenstehende Abbildung.
Soll die Hinterfüllung der runden Stirnseiten nicht in Mager-
beton ausgeführt werden, sondern als Mauer, muss hier ein
entsprechend größerer Arbeitsraum ausgebaggert werden.
Die Tiefe der Baugrube ist 110 cm bzw. 140 cm zuzüglich der
Stärke der Betonsohle.
In jedem Fall sollte die Beckenoberkante später 10 cm über
Umgebungsniveau herausstehen.
Bodenplatte
Nach dem Ausheben und Entwässern (eventuell
Kiesbett mit Drainage verlegen) der Baugrube
wird zunächst eine mindestens 10-15 cm dicke
Betonsohle B 25 (B 225) erstellt.
Baustahlmatte Q 131 einlegen. In die Betonsohle
müssen auf der Mitte der späteren Wände Armie-
rungen eingebracht werden (Baustahl ø 8 mm,
Abstände ca. 50 cm, siehe Skizze).
Die Größe der Betonsohle entspricht den Maßen
der Baugrube.
Die Armierungseisen sind abgewinkelt, etwa
25x25 cm.
Der Abstand zwischen den beiden Reihen Armie-
rungseisen beträgt (bei Verwendung von 24 cm
breiten Hohlblocksteinen für die Wände) 3,48 m.
Die Betonsohle ist glatt abzuziehen. Das maximale
Gefälle über die Länge und Breite darf 1 cm nicht
überschreiten.
Baugrube
3
und
3,48 m
Betonsohle
Beckengrundriss
A
Maß M + 100 cm
Armierungseisen
(ø 8 mm, 25x25 cm)