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Sicherheit und bestimmungsgemäße Verwendung
Allgemeine Hinweise zur Sicherheit
Nur Fachpersonal darf die beschriebenen Arbeiten
an der Rauchauslöseeinrichtung ausführen. An
den elektrischen Komponenten dürfen nur Elektro-
Fachkräfte arbeiten.
Für Einbau, elektrischer Anschluss und Instandhal-
tung muss ausreichend Freiraum für eine
ungehinderte Tätigkeit an der Rauchauslöseein-
richtung gewährleistet sein.
Normen und Richtlinien
Bei sämtlichen Arbeiten an der Rauchauslöseein-
richtung sind u.a. die folgenden Vorschriften und
Richtlinien zu beachten:
• Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
• Betriebssicherheitsverordnung
• Bauordnungsrechtliche Auflagen
• Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1, BGV A3)
• Instandhaltungsnormen DIN 31051 und
EN 13306
• Alle weiteren einschlägigen Normen und Vor-
schriften für den Brandschutz
Instandsetzung und Ersatzteile
Die Rauchauslöseeinrichtung RM-O-3-D ist ein
speziell für den Brandschutz in Lüftungsanlagen
entwickeltes Sicherheitsbauteil. Zur Aufrechterhal-
tung der Funktion dürfen zur Instandsetzung nur
Original-TROX-Ersatzteile verwendet werden.
Hinweise zum Umweltschutz
Zum Schutz der Umwelt, bitte die folgenden Punk-
te beachten:
• Die Verpackung der Rauchauslöseeinrichtung ist
umweltgerecht zu entsorgen.
• Die Rauchauslöseeinrichtung ist nach ihrer end-
gültigen Außerbetriebnahme durch eine
autorisierte Stelle fachgerecht zu entsorgen.
• Elektronik-Bestandteile sind nach nationalen
Elektronik-Schrott-Bestimmungen zu entsorgen.
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Rauchauslöseeinrichtung RM-O-3-D wird zur
Ansteuerung und Auslösung von allgemein bauauf-
sichtlich zugelassenen Brandschutzklappen oder
allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Rauch-
schutzklappen zur Verhinderung einer
Übertragung von Feuer und Rauch durch die Luft-
leitung verwendet. Außerdem kann die
Rauchauslöseeinrichtung zur Abschaltung des
Ventilators der Lüftungsanlage verwendet werden.
Die Brand- oder Rauchschutzklappe muss mit ei-
nem elektrischen Federrücklaufantrieb oder einem
Haftmagneten oder einem Magnetventil ausgerüs-
tet sein.
Der Betrieb der Rauchauslöseeinrichtung ist nur
unter Berücksichtigung der allgemeinen und be-
sonderen Bestimmungen der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung Z-78.3-125 zulässig.
Zusätzlich sind die Einbauvorschriften und die
technischen Daten dieser Betriebs- und Monta-
geanleitung zu beachten.
Unzulässige Verwendung
Die Rauchauslöseeinrichtung darf nicht unter fol-
genden Bedingungen verwendet werden:
• Verwendung in Abluftanlagen von gewerblichen
Küchen (allgemeine Küchenabluft)
• Verwendung in Ex-Zonen.
• Verwendung im Freien, ohne ausreichenden
Schutz gegen Witterungseinflüsse.
• Verwendung in Lüftungsanlagen, in denen die
Funktion durch starke Verschmutzung, extreme
Feuchtigkeit oder durch chemische Kontaminie-
rung behindert wird
• Verwendung bei Einbausituationen, in denen
eine Inspektion, Wartung oder Funktionsprüfung
im eingebauten Zustand nicht möglich ist.
Veränderungen an der Rauchauslöseeinrichtung
und die Verwendung von Ersatzteilen, die nicht
durch TROX freigegeben sind, sind unzulässig.
Restgefahren
TROX Rauchauslöseeinrichtungen unterliegen bei
der Herstellung strengen Qualitätskontrollen. Zu-
sätzlich wird vor der Auslieferung eine
Funktionsprüfung durchgeführt.
Durch Beschädigungen bei Transport oder Einbau
ist eine Beeinträchtigung der Funktion möglich.
Die ordnungsgemäße Funktion der Rauchauslöse-
einrichtung ist bei der Inbetriebnahme zu prüfen
und im weiteren Betrieb durch wiederkehrende
Instandhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Betriebsanleitung RM-O-3-D / Druckschrift-Nr. M375DD8 (12/2011)