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Ungeeignete Brennstoffe - Westminster K 185 F Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung

Festbrennstoffherd
Inhaltsverzeichnis

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Die Einführung in den Schornstein
muss abgedichtet sein
SCHORNSTEIN
Ein störungsfreier Betrieb des Dauerbrandherdes ist gegeben wenn sich der Schornstein in einem
ordnungsgemäßen Zustand befindet, deshalb empfiehlt es sich, vor der Installation den
Schornstein vom Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Die Reinigung des Schornsteins muss
entsprechend der geltenden Vorschriften vom Schornsteinfeger vorgenommen werden.
Für den Schornstein empfehlen wir generell:
A.
Schornsteinbemessung unter Berücksichtigung der Abgaswerte (siehe technische Daten)
B.
Der Durchmesser darf nicht kleiner als der des Verbindungsstücks sein.
C. Der Zug des Schornsteines soll einen Förderdruck von 8 bis 12 Pa am Dauerbrandherd
erzeugen. Kleinere Werte können zu lästigem Austreten von Rauch während des Nachfüllens
führen und zu übermäßigen Ablagerungen; höhere Werte können zu einer zu schnelle
Verbrennung führen, mit einem daraus resultierenden Sinken des Wirkungsgrades.
D. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für eine unsachgemäße Installationen oder für
den unsachgemäßen Gebrauch des Gerätes.
E.
Ihr Dauerbrandherd benötigt ausreichend Verbrennungsluft, diese muss sichergestellt
werden. Sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfegermeister.
GEEIGNETE BRENNSTOFFE
Der Herd ist geeignet für die Verwendung von trockenem, ca. 2 Jahre gelagertem, Holz, z.B.
Buche, Eiche, Birke, usw. Die Holzstücke dürfen nicht länger als 30 cm sein. Die Feuchtigkeit des
Holzes darf nicht mehr als 20% betragen. Das Holz soll zum Trocknen so aufgeschichtet werden,
dass eine Durchlüftung ermöglicht wird, Holzstapel oben wetterfest abdecken. Ungenügend
getrocknete Holzstücke vermindern den Wirkungsgrad und erzeugen während der Verbrennung
Rauch und Russ, die zur Verschmutzung des Schornsteins und der Umwelt führen. Beim
Nachfüllen darauf achten, dass die Holzstücke den Verschluss der Tür nicht versperren.

UNGEEIGNETE BRENNSTOFFE

Der Herd ist nicht geeignet für die Verwendung von Kohle, behandeltem Holz, Kartons, Papier
u.s.w. (Ausnahme: Papier zum Anzünden). Verbrennen von Abfällen (z.B. Kunststoffe) ist laut
Immissionsschutzgesetz verboten und schadet dem Herd, dem Schornstein und der Umwelt.
Flüssige Brennstoffe wie z.B. Alkohol, Petroleum, Benzin oder dergleichen dürfen auf keinen Fall
zum Anzünden oder Feuern verwendet oder in der Nähe des Herdes gelagert werden.
Das Verbindugsstück darf nicht in
den Kamin hereinragen
Falsch
5
Richtig

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