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BWT AQA smart Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 7

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nungen, Spannungsschwankungen ...) durch die
umgebende Elektroinstallation darf die in der EN
61000-6-4 angegebenen Maximalwerte nicht
überschreiten.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistet sein. Ein separater Schutz vor Was-
sermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn
erwünscht – örtlich angebracht werden.
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83 EC entsprechen. Die Summe
an gelöstem Eisen und Mangan darf 0,1 mg/l nicht
überschreiten! Das einzuspeisende Hartwasser
muss stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein
Entlüfter eingebaut werden.
Der maximale Betriebsdruck der Anlage darf nicht
überschritten werden (siehe Technische Daten). Bei
einem höheren Netzdruck muss vor der Anlage ein
Druckmin derer eingebaut werden.
Ein minimaler Betriebsdruck ist für die Funktion der
Anlage erforderlich (siehe Tech. Daten).
Bei Druckschwankungen und Druckstössen darf
die Summe aus Druckstoss und Ruhedruck den
Nenndruck nicht übersteigen, dabei darf der posi-
tive Druckstoss 2 bar nicht überschreiten und der
negative Druckstoss darf 50% des sich einstellen-
den Fliessdruckes nicht unterschreiten (siehe DIN
1988-200/3.4.3).
Der kontinuierliche Betrieb der Weichwasseranlage
mit Wasser, welches Chlor oder Chlordioxid enthält,
ist möglich wenn die Konzentration an freiem Chlor
/ Chlordioxid nicht 0,5 mg/l überschreitet.
Ein kontinuierlicher Betrieb mit Chlor-/Chlordioxid-
haltigem Wasser führt jedoch zu einer vorzeitigen
Alterung des Ionenaustauscherharzes! Eine
Weichwasseranlage reduziert die Konzentration an
freiem Chlor und Chlordioxid, d.h. die Konzentration
im Ablauf einer Weichwasseranlage ist in der Regel
deutlich niedriger als im Zulauf.
Einbau
Vor dem Einbau der Anlage muss das Rohrleitungs-
netz gespült werden.
Es muss geprüft werden, ob der Anlage ein
Mineralstoff-Dosiergerät zum Schutz vor Korrosion
nachgeschaltet werden muss.
Zum Einbau korrosionsbeständige Rohrmate-
rialien verwenden. Die korrosionschemischen
Eigenschaften bei der Kombination unterschied-
licher Rohrwerkstoffe (Mischinstallation) müssen
beachtet werden – auch in Fließrichtung vor der
Weichwasseranlage.
In Fliessrichtung maximal 1 m vor der Anlage muss
ein Schutzfilter installiert werden. Der Filter muss
funktionsfähig sein, bevor die Weichwasseranlage
installiert wird. Nur so ist gewährleistet, dass
Schmutz oder Korrosionprodukte nicht in die
Weichwasseranlage gespült werden.
Nach Vorgaben der VDI 6023 müssen vor und nach
der Anlage geeignete Probenentnahmestellen
eingebaut werden.
Der Schlauch am Sicherheitsüberlauf des Solebe-
hälters und der Spülwasserschlauch müssen mit
Gefälle zum Kanal geführt oder in eine Hebeanlage
eingeleitet werden.
Nach EN 1717 müssen der Spülwasser- und der
Überlaufschlauch mit dem vorgeschriebenen Ab-
stand zum höchstmöglichen Abwasserspiegel am
Kanalanschluss befestigt werden. (Abstand grösser
als Durchmesser des Abflussrohres).
Wird das Spülwasser in eine Hebe anlage eingelei-
tet, muss diese für eine Wassermenge von mind.
2 m
/h bzw. 35 l/min ausgelegt sein. Wenn die Hebe-
3
anlage gleichzeitig auch für andere Anlagen genutzt
wird, muss sie um deren Wasserabgabemengen
grösser dimensioniert werden.
Die Hebe anlage muss salzwasserbeständig sein.
Betrieb
Die Anlagengrösse muss den zu erwartenden
Nutzungsbedingungen entsprechen. Hinweise
hierzu finden sich in der DIN 1988-200 und den
technischen Daten.
Nach Zeiten ohne oder geringer Wasserentnahme
z.B. Ferienzeiten sollte eine Entnahmearmatur für
mindestens 5 Minuten voll geöffnet werden, bevor
das Wasser wieder genutzt werden kann (siehe
Kapitel Betriebsunterbrechungen).
DE
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