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Gewährleistungsbedingungen - GOVECS GO! S 1.2 Bedienerhandbuch, Kundendienstscheckheft

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4.3 Gewährleistungsbedingungen
1.
2. Mängel, die nicht bei einem autorisierten GOVECS Fachhändler innerhalb dieser Frist
3. Verschleißteile (wie z.B. Beleuchtung, Glühlampen, Reifen, Bremsbeläge oder
4. Die GOVECS GmbH - im folgenden GOVECS genannt - entscheidet, ob fehlerhafte Teile
DE
5. Kein Gewährleistungsanspruch besteht insbesondere, wenn
6. Abweichende Vereinbarungen zu den vorstehenden Garantiebestimmungen bedürfen zu
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Die Haftung für Gewährleistungsfälle bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften
(zwei Jahre) beginnend mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Endverbraucher.
angemeldet worden sind, können keinen Anspruch auf Gewährleistung begründen.
Bremsscheiben) sind von der Gewährleistung ausgenommen.
ausgetauscht oder instand gesetzt werden.
a)   eine vorschriftswidrige Behandlung, insbesondere Überbeanspruchung des
Fahrzeuges durch den Endabnehmer vorliegt.
b)   der Endabnehmer auch nur eine in dem Kundendienstscheckheft vorgeschriebene
Inspektion oder Reparatur von einer Werkstätte hat vornehmen lassen, die nicht von
GOVECS autorisiert ist.
c)    in irgendeiner Weise das Fahrzeug umgebaut oder verändert wurde oder mit
Teilen ausgerüstet wurde, die nicht zu der von GOVECS ausdrücklich zugelassenen
Ausstattung des Fahrzeuges gehört.
d)  das Fahrzeug bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt worden ist.
e)  die in diesem Handbuch vorgeschriebenen Bedien-, Pfl ege-, und Wartungshinweise
nicht befolgt worden sind.
ihrer Wirkung der schriftlichen Bestätigung durch GOVECS

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