2.3
Verantwortlichkeiten
Die pneumatische Crimpmaschine UP 14 Z darf nur von ausgebildetem und autorisiertem
Personal betrieben werden. Die Zuständigkeit des Personals für Bedienen, Rüsten, Warten
und Instandhalten ist vom Benutzer der Maschine klar festzulegen und einzuhalten.
Insbesondere ist die Zuständigkeit für Arbeiten an der pneumatischen Ausrüstung festzulegen.
Solche Arbeiten bleiben nur ausgebildeten Fachleuten vorbehalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers bzw.
Lieferers für daraus resultierende Schäden aus.
Der Betreiber der pneumatischen Crimpmaschine UP 14 Z trägt die Verantwortung, dass jede
Person, die sich mit der Installation oder der Instandhaltung der Maschine befasst, anhand der
vorliegenden Betriebsanleitung genauestens instruiert worden ist.
Der Betreiber der pneumatischen Crimpmaschine UP 14 Z trägt ferner die Verantwortung für
die Ausbildung des Bedienpersonals, welche folgende Punkte beinhalten muss:
Verwendungszweck der Maschine
+
Gefährdungsbereich
+
Sicherheitsbestimmungen
+
Funktion der verschiedenen Elemente der Maschine
+
Bedienung der Maschine
+
Um zu gewährleisten, dass die Einweisung und Instruktion der Maschine verstanden worden
ist, muss die Schulung in der Sprache des Bedienpersonals erfolgen.
Notwendige Qualifikation der Personen, die mit dem Einsatz der pneumatischen
Crimpmaschine UP 14 Z miteinbezogen werden:
Montage
Inbetriebnahme
Instruktion
Bedienung
Unterhalt
Service
Die Sicherheitsvorschriften und die einschlägigen Hinweise in den einzelnen Abschnitten
müssen durch die Betreiber und das Bedienpersonal zwingend eingehalten werden!
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Zum Herstellen von Crimpverbindungen bis zu einem Leitungsquerschnitt von max. 50
+
mm² in Abhängigkeit der Kontaktausführung.
Die pneumatische Crimpmaschine UP 14 Z ist zur Aufnahme von WEZAG Crimpgesenken
konzipiert. Die pneumatische Crimpmaschine UP 14 Z darf nur mit WEZAG spezifizierten
Crimpgesenken bestückt werden. Die pneumatische Crimpmaschine UP 14 Z in Verbindung
mit den WEZAG Crimpgesenken darf nur zur Herstellung von Crimpverbindungen verwendet
werden!
2.5
Vorhersehbare Fehlanwendung
Alle Anwendungen - außer den in Kapitel 2.4 „Bestimmungsgemäße Verwendung"
+
angegebenen.
BDA UP 14 Z – 03/15 – REV. 0
Technische Fachkräfte, die nebst der deutschen, englischen oder der
französischen Sprache, die Sprache des Bedienpersonals beherrschen.
Durch technische Fachkräfte geschulte, qualifizierte Personen.
Technische Fachkräfte, die Deutsch, Französisch oder Englisch
beherrschen.
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