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pellenc EXCELION ALPHA Bedienungsanleitung Seite 29

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Inhaltsverzeichnis

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■ GARANTIE UND KUNDENDIENST VON PELLENC.
I.
Gesetzliche Gewährleistung
A.
Gewährleistung für versteckte Mängel
Unabhängig von der kommerziellen Garantie gemäß Artikel II legt Artikel 1641 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches fest, dass „der Verkäufer verpflichtet
ist, die Gewährleistung für einen versteckten Mangel zu übernehmen, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch so sehr erschwert, dass der Käufer in Kenntnis des
Mangels die Ware nicht oder nur gegen Preisnachlass gekauft hätte."
Gemäß Artikel 1648 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches „ist der Anspruch wegen Sachmängeln vom Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren, beginnend
mit dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels, geltend zu machen. "
B.
Gesetzliche Gewährleistung wegen einer Vertragswidrigkeit
Gemäß Artikel L.217-4 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) ist der Verkäufer verpflichtet, einen dem Kaufvertrag gemäßen
Gegenstand zu liefern und haftet für die bei der Lieferung bestehenden Vertragswidrigkeiten.
Er haftet ferner für Vertragswidrigkeiten, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Montage ergeben, soweit letztere ihm aufgrund des Vertrages
oblag oder diese unter seiner Verantwortung erfolgt ist:.
Gemäß Artikel L.217-5 des französischen Verbrauchergesetzbuches muss der Gegenstand, um vertragsgemäß zu sein:
1° Wenn er sich für den Zweck eignet, der von einem vergleichbaren Gegenstand üblicherweise zu erwarten ist , sowie gegebenenfalls:
- wenn er der vom Verkäufer gelieferten Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die dieser dem Käufer in Form eines Musters oder Modells präsentiert hat;
- wenn er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, Herstellers oder seines Vertreters rechtmäßig erwarten
kann, insbesondere aufgrund von Werbung und Kennzeichnung;
2° oder wenn er die in einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist bzw. für jeden besonderen Gebrauch durch den Käufer geeignet
ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von diesem akzeptiert wurde.
Gemäß Artikel L.211-12 des französischen Verbrauchergesetzbuches „verjährt der Anspruch wegen Vertragswidrigkeit nach zwei Jahren ab Lieferung des Gegenstandes."
II.
Kommerzielle Garantie von Pellenc
A.
Inhalt
1.
Allgemeines
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung können Endkunden Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garantie für Produkte von PELLENC geltend machen. Diese
deckt den Austausch und Ersatz von als veraltet anerkannten Teilen oder von Teilen mit Konstruktions-, Montage- oder Materialfehlern ab, unabhängig von der Ursache.
Die Garantie bildet somit eine Einheit mit dem Produkt von PELLENC.
2.
Ersatzteile
Die kommerzielle Garantie deckt ferner Original-Ersatzteile von PELLENC ab, ohne Arbeitsstunden, wobei bestimmte Ersatzteile eines Produkts hiervon ausgenommen
sind.
B.
Dauer der Garantie
1.
Allgemeines
Ansprüche im Rahmen der kommerziellen Garantie können für akkubetriebene Geräte von PELLENC innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung an den Endkunden
geltend gemacht werden, für alle anderen Produkte von PELLENC innerhalb von einem (1) Jahr.
2.
Ersatzteile
Für Ersatzteile von PELLENC, die im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen ausgetauscht werden, gilt die kommerzielle Garantie für akkubetriebene Geräte von
PELLENC innerhalb von zwei (2) Jahren ab der Lieferung des Produkts von PELLENC an den Endkunden, für alle anderen Produkte von PELLENC innerhalb eines
(1) Jahres.
Bei akkubetriebenen Geräten von PELLENC gilt für nach dem 12. Nutzungsmonat im Rahmen von Garantieansprüchen ausgetauschte Ersatzteile die Garantie ein (1) Jahr.
C.
Garantieausschluss
Von der kommerziellen Garantie ausgeschlossen sind Produkte, die in unüblicher Weise gebraucht oder unter Betriebsbedingungen und zu Zwecken eingesetzt
wurden, die von den vom Hersteller für die Nutzung vorgesehenen abweichen, insbesondere bei Missachtung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgegebenen
Betriebsbedingungen.
Die Garantie erlischt auch bei Schlag, Sturz, Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung sowie bei einem Umbau des Produkts. Von der Garantie
ausgeschlossen sind ebenfalls alle Produkte, die durch den Endkunden verändert, umgebaut oder modifiziert wurden.
Für Verschleißteile und/oder Betriebsstoffe können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
III.
Voraussetzungen für die kommerzielle Garantie
1.
Inbetriebnahme des Produkts und Anmeldung der Inbetriebnahme
Der VERTRAGSHÄNDLER muss spätestens acht Tage nach der Übergabe des Produkts an den Endkunden das Formular zur Anmeldung der Inbetriebnahme ausgefüllt
und auf der Website www.pellenc.com unter „Extranet" - „Garantien und Schulungen" mithilfe des ihm vom PELLENC übermittelten Benutzernamens aktiviert haben.
Wurde die Anmeldung der Inbetriebnahme nicht aktiviert, übernimmt PELLENC keine kommerzielle Garantie und der VERTRAGSHÄNDLER hat alle Kosten selbst zu
tragen, ohne seine im Rahmen der Garantie erbrachten Leistungen gegenüber dem Endkunden abrechnen zu können.
Der VERTRAGSHÄNDLER ist ebenfalls verpflichtet, die Garantiekarte oder die Bescheinigung der Garantie und Inbetriebnahme für ausgelieferte Selbstfahrer zu
vervollständigen, nachdem diese vom Endkunden mit Datum und Unterschrift versehen wurde.
Kostenpflichtiger Kundendienst
IV.
A.
Allgemeines
Unter den kostenpflichtigen Kundendienst fallen – auch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und kommerziellen Garantie – Mängel, Störungen und Schäden,
die durch eine fehlerhafte Nutzung, Fahrlässigkeit oder schlechte Wartung beim Endkunden entstehen, aber auch Mängel, die sich aus dem normalen Verschleiß des
Produkts ergeben. Kosten für Kundendienstleistungen fallen ebenfalls an für Reparaturen, die nicht der gesetzlichen Gewährleistung oder der kommerziellen Garantie
unterliegen, wie beispielsweise Wartung, Einstellungen, Diagnosen jeglicher Art, Reinigungen etc. (Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
B.
Verschleißteile und Betriebsstoffe
Für Verschleißteile und Betriebsstoffe ist ebenfalls der Kundendienst zuständig.
C.
Ersatzteile
Ferner umfasst der kostenpflichtige Kundendienst Original-Ersatzteile von PELLENC, ohne Arbeitsstunden, unter Ausschluss solcher, die nicht durch die gesetzliche
Gewährleistung oder kommerzielle Garantie abgedeckt sind.
Beim Austausch von Original-Ersatzteilen von PELLENC durch den Kundendienst gilt für diese eine kommerzielle Garantie von einem Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt
der Montage.

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