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Garantiebestimmungen; Zulassung Und Konformität - Swissvoice Babycom 143 Bedienungsanleitung

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Babycom 143

Garantiebestimmungen

Auf Ihr Gerät wird Garantie ab Kaufdatum im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihr Gerät gekauft haben,
gewährt. Zum Nachweis des Kaufdatums bewahren Sie bitte den
Kaufbeleg oder die durch die Verkaufsstelle komplett ausgefüllte Garan-
tiekarte auf. Innerhalb der Garantiezeit werden unentgeltlich alle Mängel,
die auf Material- und Herstellungsfehlern beruhen, beseitigt. Die Garan-
tieleistung erfolgt durch Reparatur oder Austausch des defekten Gerätes
nach Wahl des Lieferanten.
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien (z. B.
Akkuzelle), Mängel, die den Wert oder Gebrauch des Gerätes nur
unerheblich beeinträchtigen, sowie Schäden, die auf unsachgemässen
Gebrauch, auf Verschleiss oder auf Eingriffe durch Dritte, zurückzuführen
sind. Eventuelle Folgeschäden, hervorgerufen durch die Nutzung, den
Ausfall oder Mängel des Produktes, insbesondere jede Haftung für Ver-
mögensschäden sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an die Verkaufsstelle, bei der Sie
das Gerät gekauft haben.
Zulassung und Konformität
Dieser Baby-Monitor entspricht den grundlegenden Anforderungen der
R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommuni ka -
tions endeinrichtungen und ist geeignet zum Anschluss und Betrieb in
demjenigen Land, in welchem das Gerät verkauft wurde.
Die Konformitätserklärung ist auf folgender Webseite abrufbar:
www.swissvoice.net.
Die Konformität des Geräts mit der obgenannten Richtlinie
wird durch das CE-Zeichen bestätigt.
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